Was Finanzdienstleister beim Gesetz zur Barrierefreiheit jetzt beachten müssen.
In der heutigen Episode beschäftigen wir uns mit dem Thema „Barrierefreiheit“. Damit meinen wir heute aber nicht z. B. Rampen an Eingängen von Gebäuden oder Zugänge zu Clubs, sondern die Barrierefreiheit von Webseiten.
Denn ab Mitte 2025, also schon im kommenden Jahr, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es soll die digitale Barrierefreiheit für alle Nutzer, aber insbesondere für Menschen mit Behinderungen, verbessern. Anbieter von mobilen Anwendungen und Webseiten werden verpflichtet, ihre Inhalte so zu gestalten, dass sie für alle Menschen uneingeschränkt zugänglich sind. Da das BFSG auch Finanzdienstleistungen betrifft, stellt es auch Banken vor die Herausforderung der Umsetzung.
Wie...