8. MaRisk-Novelle: Jetzt sind die Zinsänderungs- und Kreditspreadrisiken dran.

Shownotes

In dieser Folge von Sound of Finance sprechen wir über die achte MaRisk-Novelle, die bevorsteht und die neuen regulatorischen Anforderungen für Banken mit sich bringt. Wir diskutieren die Herausforderung der geringen Umsetzungsfrist, insbesondere im Hinblick auf das neue Thema Credit Spread Risiko. Die Novelle umfasst Anforderungen an das Zinsänderungs- und Credit Spread Risiko, die eine integrierte duale Zinsbuchsteuerung erfordern. Die Umsetzung der neuen Anforderungen wird für die Institute eine große Herausforderung sein, insbesondere in Bezug auf das System- und IT-Management. Die Dualität der Zinsrisikomessung, sowohl barwertig als auch periodisch, stellt eine weitere, zentrale Herausforderung dar. Das Reporting und das Meldewesen werden ebenfalls von den neuen Anforderungen betroffen sein. Die achte MaRisk-Novelle wird eine erhebliche Auswirkung auf die Institute haben, da sie zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit den Risiken, insbesondere dem Credit Spread Risiko, und zu einer verstärkten Überwachung durch die Aufsichtsbehörden führen wird. Die Prüfungen, die ab Mai beginnen könnten, werden genau auf die Umsetzung der neuen Anforderungen achten. Auch die Risikotragfähigkeit der Institute könnte durch zusätzliche Eigenmittelanforderungen belastet werden. Wir empfehlen daher, frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beginnen, um den Herausforderungen gerecht zu werden.

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Die 8. MARisk-Novelle bringt neue Herausforderungen für Banken, besonders im Fokus: Credit Spread Risiko und duale Zinsbuchsteuerung. Frühe Umsetzung und zusätzliche Eigenmittel sind empfohlen.

Die 8. MARisk-Novelle bringt neue Herausforderungen für Banken, besonders im Fokus: Shownotes

0: 00 Einführung

1: 23 Warum eine neue MaRisk-Novelle?

4: 36 Auswirkungen der Themen auf die MaRisk

5: 54 Zinsänderungsrisiko im Detail

13: 44 Neuerungen im Credit Spread Thema

18: 51 Übergreifende Anforderungen

21: 58 Zeitrahmen und Umsetzung

23: 34 Einfluss der Anforderungen auf Institute

26: 50 Herausforderungen und frühzeitige Umsetzung

27: 02 Abschluss und Dankeschön

27: Long Summary

27: In dieser Folge von Sound of Finance sprechen wir über die achte MaRisk-Novelle, die bevorsteht und die neuen regulatorischen Anforderungen für Banken mit sich bringt. Wir diskutieren die Herausforderung der geringen Umsetzungsfrist, insbesondere im Hinblick auf das neue Thema Credit Spread Risiko. Die Novelle umfasst Anforderungen an das Zinsänderungs- und Credit Spread Risiko, die eine integrierte duale Zinsbuchsteuerung erfordern. Die Umsetzung der neuen Anforderungen wird für die Institute eine große Herausforderung sein, insbesondere in Bezug auf das System- und IT-Management. Die

27: Dualität der Zinsrisikomessung, sowohl barwertig als auch periodisch, stellt eine zentrale

27: Herausforderung dar. Das Reporting und die Meldewesen werden ebenfalls von den neuen Anforderungen betroffen sein. Die achte MaRisk-Novelle wird eine erhebliche Auswirkung auf die Institute haben, da sie zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit den Risiken, insbesondere dem Credit Spread Risiko, und zu einer verstärkten Überwachung durch die Aufsichtsbehörden führen wird. Die Prüfungen, die ab Mai beginnen könnten, werden genau auf die Umsetzung der neuen Anforderungen achten. Auch die Risikotragfähigkeit der Institute könnte durch zusätzliche Eigenmittelanforderungen belastet werden. Es wird empfohlen, frühzeitig mit der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beginnen, um den

27: Herausforderungen gerecht zu werden. Weitere Informationen zu dem Thema sind auf dem Banking Hub verfügbar. Wir freuen uns über Feedback und Meinungen zu der Folge und laden dazu ein, den Podcast zu abonnieren und eine Bewertung zu hinterlassen. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal bei Sound of Finance.

27: Brief Summary

27: In dieser Folge von Sound of Finance sprechen wir über die bevorstehende achte MaRiskNovelle und die neuen regulatorischen Anforderungen für Banken. Die Herausforderungen der geringen Umsetzungsfrist, insbesondere das Credit Spread Risiko, stehen im Fokus. Die duale Zinsbuchsteuerung wird ein zentrales Thema sein, das Institutes vor IT-Herausforderungen stellt. Das Reporting und Meldewesen werden angepasst werden müssen. Die Novelle wird Institute intensiver mit Risiken, besonders dem Credit Spread Risiko, und verstärkter Aufsicht konfrontieren. Prüfungen ab Mai werden die Umsetzung genauestens überwachen.

27: Risikotragfähigkeit könnte durch zusätzliche Eigenmittelbelastungen beeinflusst werden. Frühe Umsetzung wird empfohlen, um vorbereitet zu sein. Weitere Infos auf dem Banking Hub. Feedback und Abonnements sind willkommen. Vielen Dank fürs Zuhören und bis zum nächsten Mal bei Sound of Finance.

27: Einführung

27: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Sound of Finance, dem Podcast von zeb.

27: Schön, dass ihr wieder dabei seid.

27: Viele von euch erinnern sich wahrscheinlich, vor gar nicht allzu langer Zeit haben wir erst über die siebte MaRisk-Novelle hier im Podcast gesprochen.

27: Da ging es vor allem um neue Vorgaben zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung sowie zu ESG-Risiken.

27: Nun ist es schon wieder soweit. Eine neue, die inzwischen achte Novelle der

27: Mindestanforderungen an das Risikomanagement steht vor der Tür, die Konsultationsphase zum Entwurf der BAFin ist bereits abgeschlossen und eine Veröffentlichung der Finaleinfassung wird zeitnah erwartet.

27: Grund genug, sich mit den neuen regulatorischen Anforderungen zu befassen.

27: Genau das wollen wir heute kurz und kompakt tun.

27: Welche Neuerungen bringt die 8. MaRisk-Novelle für Banken mit sich?

27: Mit welchen Fristen ist für die Umsetzung zu rechnen? Und welche Auswirkungen haben die neuen Anforderungen auf Banken?

27: Mein Name ist Jan Müller-Dethardt, ich bin Berater bei zeb und wen könnte ich mir für dieses Thema besser einladen als Ulf Morgenstern, Senior Manager am zeb, den einige von euch bestimmt schon aus vorherigen Folgen kennen.

27: Zusätzlich ist Timo Franke dabei, ebenfalls Senior Manager am zeb.

27: Beide sind Experten rund um das Thema Risikomanagement und begleiten viele unserer Kunden bei der Umsetzung neuer regulatorischer Anforderungen.

27: Herzlich willkommen Timo, hallo Ulf, schön, dass ihr bei uns im Podcast seid. Ja, hallo Jan, schön wieder hier zu sein. Dankeschön für die Einladung.

27: Ja, hallo Jan, ich freue mich auch mit dabei zu sein und mit dir und Ulf zum Thema MRS zu sprechen.

27: Warum eine neue MaRisk-Novelle?

27: Ja, lass uns direkt rein starten. Also mein Eindruck ist, dass viele Häuser aktuell noch mit der Umsetzung der siebten MRS-Novelle schwer beschäftigt sind.

27: Wogemerkt ist ihre Veröffentlichung auch nicht einmal ein Jahr her.

27: Warum gibt es wieder eine neue Novelle so kurz nach der siebten Novelle?

27: Ja, das ist eine sehr gute Frage. Ehrlicherweise hatten wir das auch so nicht erwartet.

27: Also A, dein Eindruck ist richtig.

27: Obwohl die Umsetzungsfristen bereits vorüber sind für die siebte Novelle, sind viele Häuser noch dabei, auch hier und da mehr als Feinschliff zu machen.

27: Und wir sind alle sehr gespannt, wenn es die ersten Prüfungen dieses Jahr kommen und auch diese Neuerungen sich angeschaut wird, welche Qualität dann in der Kürze der Zeit erreicht worden ist.

27: Warum schon wieder eine neue Novelle? Also es ist natürlich ein aktuelles Thema.

27: Es geht um Zinsänderungsrisiken und die Creditspad-Risiken im Anlagebuch.

27: Die entsprechende EBA-Guideline, die hier umgesetzt wird, ist gar nicht so neu.

27: Also schon seit 2022 verfügbar.

27: Hätte man also, wenn man das so mal sagt, auch gleich mitmachen können mit der siebten Novelle.

27: Die Gründe sind uns jetzt so nicht bekannt. Aber ich glaube, insofern werden auch die Institute gar nicht so böse sein. Nein, es ist zwar wieder eine Neuerung, aber es sind ja oftmals die gleichen Leute, die es umsetzen müssen.

27: Und wir werden nachher sehen, es ist durchaus hier auch das ein oder andere größere Brett noch zu bohren.

27: Insofern hat man jetzt etwas mehr Zeit, etwas entzerrt das Ganze vielleicht.

27: Aber nichtsdestotrotz wird man da jetzt halt rangehen müssen.

27: Du sagst ja auch schon eingangs, wir erwarten hier sehr, sehr kurze Umsetzungszeiten. Und das ist natürlich dann wieder eine Herausforderung, dass man noch in den letzten Zügen der siebten Novelle ist, neben dem normalen Tagesgeschäft und jetzt dann schon sich mit der 8. Novelle und den entsprechenden Zinsänderungsrisiken und Kreuzbandrisiken auch beschäftigen muss.

27: Was hier wieder aufgegriffen worden ist, wie schon in der 7.

27: Novelle, ist wieder auch die Verweistechnik. Also auch hier hat man wieder nicht alle Änderungen in die MRS übernommen.

27: Auch hier muss man wieder beide Werke nebeneinander legen.

27: Ich finde es nach wie vor etwas unglücklich, dass man es nicht halt an einem Ort halt sehen kann. Das hat man schon bei der 7. Novelle auch diskutiert. Sodass man da hier wieder halt in verschiedenen Bereichen suchen muss.

27: Gerade auch Details, Details werden halt dann immer verwiesen und die müssen natürlich dann wirklich dann halt sehr genau sich in der EBA-Guideline angeschaut werden.

27: Das aber alles ist ein sehr aktuelles Thema, die Zinsendungsrisiken.

27: Vielleicht nur zwei aktuelle Beispiele. Letzte Woche gerade im Handelsplatz gab es einen Bericht vom Leiter der EBA, der drei Kernrisiken nannte und die Zinsendungsrisiken war eins der Kernrisiken.

27: Und es gibt seit Februar von der BaFin ein Papier mit ihren, ich sage mal, Top-7-Hauptrisiken für dieses Jahr.

27: Und zugleich das erste sind auch dort die Zinsendungsrisiken.

27: Also mag auch damit zusammenhängen, neben dem, dass die EBA-Guide schon länger auf dem Markt ist und umzusetzen ist, dass es natürlich auch dann drängender jetzt wird, weil einfach die Zinsendungsrisiken auf allen aufsichtsrechtlichen Ebenen als eines der wesentlichen Risiken für dieses Jahr gesehen wird.

27: Ja, jetzt hast du ja, Ulf, schon einige Themen jetzt in der neuen MaRisk-Novelle

27: Auswirkungen der Themen auf die MaRisk

27: im Überblick genannt, beispielsweise Zinsänderungs- oder Credit Spread-Risiken.

27: Welche Auswirkungen haben denn diese Themen jetzt auf die MaRisk?

27: Also ähnlich wie es auch bei der siebten Novelle war im Bereich Kredit oder gerade auch bei den ESG-Risiken, finden wir jetzt an diversen Stellen Änderungen in den MaRisk.

27: Entweder sofort explizit dann für die Umsetzung oder, wie eben genannt, der Verweis dann auf die entsprechende EBA-Guide-Line. Das fängt an mit der Risikodefinition und den Anforderungen an die Steuerungsprozesse.

27: Die Zinsendungsrisiken waren immer schon drin gewesen, aber die Credit-Spread-Risiken sind jetzt explizit hier auch genannt und auch die Zinsendungsrisiken entsprechend ausgeweitet. Geht weiter über den Risikoappetit, über nochmal weitergehende Anforderungen an Stresstests, gerade auch im Bereich der Zinsendungsrisiken.

27: Und während, wie gesagt, die Zinsendungsrisiken enthalten waren in den M-Risk, die werden jetzt sozusagen ausgebaut, gibt es einen ganz neuen Abschnitt, BTR 5, für die Credit Spread Risiken.

27: Also hier nochmal klar gemacht, dass das also ein ganz wesentlicher Bestandteil ist und ja, abgeschlossen, aber auch das nicht überrascht natürlich dann über das Reporting, auch hier natürlich dann Anforderungen an regelmäßige und an die Detailtiefe, beide Risikoarten damit aufzunehmen in das Regelreporting.

27: Zinsänderungsrisiko im Detail

27: Ja, lasst uns als nächstes etwas tiefer in die einzelnen Themen einsteigen. In deine Richtung gerichtet, Timo, was ändert sich beim Zinsänderungsrisiko?

27: Ja, das lässt sich aus unserer Sicht in zwei größere Blöcke plus mal einen Block mit einigen Spezialthemen unterteilen.

27: Vielleicht mal starten mit dem aus unserer Sicht größten Neuerung.

27: Die MRisk fordern jetzt, auch in Einklang mit den EBA-Guidelines an der Stelle, eine duale, sozusagen eine integrierte Zinsrisikomessung. Was bedeutet das?

27: Zinsrisiko lässt sich immer in zwei Perspektiven betrachten.

27: Einmal einer barwertigen Perspektive und einmal einer periodischen Perspektive.

27: Barwertig bedeutet am Ende nichts anderes, als ich habe ein zinstragendes Geschäft, ein Darlehen, habe einen Cashflow, den ich ausrolle, den diskontiere ich mit einer Zinskurve, die Zinskurve ändert sich, ich habe ein Zinsänderungsrisiko in barwertiger Perspektive.

27: Periodisch ist dann eher die GUV-orientierte Sicht, also sprich, frage mich, welche Wirkung hat eine Zinsänderung auf meinen periodischen Zinsüberschuss, also auf mein GUVErgebnis am Ende des Tages. ist.

27: Und diese beiden Perspektiven sind für das Zinsänderungsrisiko natürlich wesentlich. Die MRSK haben bisher gesagt, naja, du musst beide Perspektiven berücksichtigen, aber nur eine der Perspektiven ist für dich primär steuerungsrelevant.

27: Die andere kannst du also so ein bisschen nebenher machen, also mal ganz lapidar gesagt. Die EBA-Guidelines haben eigentlich seit sie bestehen, schon seit 2015 der ersten Version, diese beiden Perspektiven.

27: Sozusagen gleichbedeutend hingestellt. Da hat man so gesagt, du musst beide Perspektiven berücksichtigen und es gibt jetzt auch nicht nur eine, die primär steuerungsrelevant ist, sondern es sind beide gleichbedeutend.

27: Und das hat die MRSK jetzt eins zu eins übernommen, über diese Verweistechnik, die Ulf vorhin auch erwähnt hat.

27: Und das ist schon, ja, auch, ich sag mal, eine große Fragestellung konzeptioneller Natur, wie ich diese beiden Perspektiven auch gut steuere und im Blick behalte.

27: Das ist also eine wesentliche Neuerung, die jetzt, ja, vielleicht erstmal klein klingt, aber doch mit vielen Fragestellungen einhergeht.

27: Der zweite Block dreht sich dann rund um das Thema Modellierung.

27: Modellierung auf der aktiven, auf der Passivseite. Das ist im Zinsänderungsrisiko ein sehr großes Thema.

27: Ich hatte es ja vorhin gesagt, das ist sehr viel auf Basis von Risikomessungssteuerung, auf Basis von Cashflows und gerade wenn ich gewisse Geschäfte habe, wo ich vielleicht für heute noch nicht sagen kann, wie der Cashflow aussieht, muss ich einfach sehr viel mit Modellierungen arbeiten.

27: Und vielleicht mal starten mit der Passivseite. Ein ganz großes Thema jetzt in den MaRisk oder was jetzt auch neu mit reinkommt über die EBA-Guidelines ist das Thema Modellierung variabler Einlagen.

27: Variable Einlagen sind also Kundeneinlagen ohne feste Zins- und Kapitalbindung.

27: Auch das ist jetzt per se erstmal nichts Neues, dass es hier Anforderungen an die Modellierung gibt.

27: Die EBA-Guidelines, beziehungsweise eben jetzt auch die MaRisk, bringen jetzt aber nochmal ein bisschen mehr Detailtiefe hier rein.

27: Also sprich, es wird beispielsweise gefordert, dass ich bei der Einlagenmodellierung zwischen den Verhaltensannahmen nach Kunden- und Kontoart differenzieren muss. Was soll das heißen?

27: Ich muss also gucken, was für eine Kundenart, was für eine Kontoart steckt hinter dieser Einlagenposition.

27: Ist das ein PK, ist das ein FK-Kunde? Was ist das für eine Kontoart?

27: Ist das eine klassische Sichteinlage oder ist das vielleicht auch irgendwas höherverzinsliches? ist.

27: An der Stelle muss je nachdem meine Modellierung auch entsprechend anpassen.

27: Das ist ein großer Block.

27: Der andere, auch der nicht ganz neu, weil gerade Institute oder auch Banken, die jetzt mit den Zinsschock-Regularien erarbeiten, kennen den sogenannten 5-Jahres-Durations-Cap für die Einlagenseite bereits schon.

27: Der war bisher nur im Zinsschock-Grundschreiben beinhaltet, kommt jetzt aber auch über die MRSK rein.

27: Sprich, über all meine Einlagen darf ich eine maximale Laufzeit von 10 Jahren beziehungsweise eine Duration von 5 Jahren ansetzen.

27: Also das wird jetzt auch nochmal explizit hier gefordert und ist auch nochmal ein Punkt, den man in jedem Falle beachten sollte.

27: Jetzt habe ich eben von der Passivseite gesprochen, vielleicht auch nochmal ein kurzer Blick auf die Aktivseite. Auch hier habe ich Modellierungsfragestellungen.

27: Hier geht es insbesondere um sogenannte Kündigungsrechte, also ganz klassische BGB 489 Kündigungsrechte soll heißen. Der Darlehensnehmer hat nach 10,5 Jahren die Möglichkeit, gemäß BGB, sein Darlehen zu kündigen.

27: Und solche Sonderkündigungsrechte muss ich auch im Cashflow entsprechend abbilden.

27: Und auch hier wird jetzt nochmal explizit seitens der EBA darauf verwiesen, dass das zu tun ist. Auch das sollte erstmal hoffentlich nichts Neues sein.

27: Aber hier wird jetzt eben nochmal dezidierter darauf eingegangen, was da alles zu beachten ist. Auch das Thema Umschichtungen, auch das Thema, dass ich vielleicht verschiedene Modellierungen in Abhängigkeit von Zinsveränderungen habe.

27: Sprich, der Kunde wird sich wahrscheinlich anders verhalten, wenn ich einen 200-Basis-PunkteZinsschock nach oben habe, als wenn ich einen 200-Basis-Punkte-Zinsschock nach unten habe.

27: Also kann sich jeder wahrscheinlich auch selbst denken, je nachdem wie sich das Zinsniveau verhält, werde ich vielleicht mit meinen Sondertilgungen oder meinen Kündigungsrechten anders umgehen.

27: Das ist also der zweite große Block, Modellierung. Und der dritte Block, wie ich das vorhin gesagt habe, sind dann so ein paar Spezialthemen, die da noch mit reinkommen, die es aber durchaus in sich haben.

27: Da wäre einmal zu nennen das Thema IARBB-Subkomponenten. IARBB ist der englische Begriff für das Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, Interest Rate Risk in the Banking Book, unter dem das Ganze auch immer läuft.

27: Und die EBA hat in ihrem neuesten Papier drei sogenannte Subkomponenten definiert.

27: Einmal das Thema Gap-Risiko und das Thema Basisrisiko und das Thema Optionsrisiko.

27: Ohne jetzt ins Detail zu gehen, was da alles hinter steckt in diesen einzelnen Risikoarten, aber das sind im Prinzip die drei wesentlichen Subrisikoarten, die das Zinsänderungsrisiko bilden.

27: Und die MRisk hat jetzt hier eins zu eins diese Passage aus den EBA-Guidelines übernommen, die besagt, du musst alle diese drei Subrisiko-Arten berücksichtigen beziehungsweise du musst dir darüber im Klaren sein, ob die für dich wesentlich sind und wenn sie wesentlich beziehungsweise materiell sind, dann musst du sie auch entsprechend separat limitieren, steuern und messen.

27: Und das heißt also im ersten Schritt muss ich auf jeden Fall als Bank erst mal ein Gefühl dafür bekommen, ob ich hier in diesen Subrisiko-Arten eine Exposure habe. Also Optionsrisiko zahlt so ein Stück weit auf das Thema Sonderkündigungsrechte, Optionalitäten ein.

27: Ich muss zumindest erst mal mein Bankbuch sozusagen danach screenen, ob ich hier auch ein gewisses Exposure habe.

27: Und wenn ich das habe, muss ich dann auch vollumfänglich messen, Steuern limitieren. Also das ist schon eine wesentliche Änderung, wo sich auch bisher viele Institute, gerade hier im Regionalbankenbereich, darauf zurückgezogen haben, dass das dann EBA-Regularien sind und für sie nicht relevant.

27: Kommt jetzt über die MaRisk 1 zu 1 rein, also sprich, man muss sich schon intensiver damit beschäftigen.

27: Der zweite Block, den man hier nennen sollte, ist dann das Thema relevante Positionen. Zunächst mal, wahrscheinlich eigentlich auch trivial, ich spreche über Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch, sprich, Sämtliches Zinstragen des Geschäftesanlagebuchs sollte relevant sein. Es gibt aber seit jeher, seit ich mich mit dem Thema beschäftige, würde ich sagen, immer wieder so ein paar Positionen, die da heiß diskutiert werden und eine, die jetzt auch in die MRS reingekommen ist, ist das Thema Pensionsrückstellungen, also sprich Verpflichtungen, die eine Bank hat aus Pensionsverpflichtungen gegenüber ihren Mitarbeitern.

27: Das ist deswegen so interessant, weil das teilweise Cashflows sind, die da reinkommen, die über 50, 60 Jahre laufen können.

27: Also Passiv-Cashflows, die sehr, sehr lange sind und dementsprechend auch eine gewisse Steuerungswirkung entfalten können.

27: Die MRS sagt jetzt auch hier in Einklang mit den EBA-Guidelines 1 zu 1, bitte berücksichtige diese.

27: Also auch hier so ein gewisses konzeptionelles Thema, was man sich nochmal anschauen muss.

27: Und dann zu guter Letzt, um das dann vielleicht abzubinden, wird auch nochmal das Thema Stresstesting aufgegriffen.

27: Schließt sich so ein bisschen der Kreis. Im Stresstesting sind jetzt hier doch noch ein paar mehr Anforderungen mit reingekommen, insbesondere aber die Anforderung, diese von mir benannten Subrisiko-Arten, IABB-Subkomponenten entsprechend zu berücksichtigen. Also sprich, ich sollte Stress-Szenarien haben, die dann vielleicht auch auf das Basisrisiko abzielen oder das Optionsrisiko nochmal gesondert betrachten.

27: Also in Summe, wie gesagt, zwei größere Blöcke und einige kleine, aber feine Anforderungen, die da jetzt neu mit reinkommen. Lass uns nochmal

27: Neuerungen im Credit Spread Thema

27: über einen zweiten Block sprechen, der so gesehen auch neu hinzugekommen ist.

27: Das meint ja Ulf bereits mit einem neuen Modul. Das Thema ist hier Credit Spread.

27: Was ist denn jetzt hier neu hinzugekommen? Nochmal in deine Richtung, Timo.

27: Ja, das Thema ist tatsächlich, ich würde sagen, fast in Gänze neu.

27: Selbst die Aufsicht hat von regulatorischem Neuland gesprochen.

27: Um da mal vielleicht ein bisschen kurz auszuholen. Also die EBA wiederum hatte dieses Thema Credit Spread Risiko schon in der älteren Version der EBA Guidelines mit aufgenommen. Damals, ich glaube, Anno 2018 mit zwei Textziffern. Mit den neuen EBA Guidelines, gar nicht mehr ganz so neu, wie Ulf vorhin richtig sagte, 2022.

27: Das Ganze dann, ich habe jetzt nicht die genaue Zahl vor Augen, aber auf jeden Fall in den zweistelligen Bereich an neuen Anforderungen gehoben, also im Prinzip hier wirklich deutlich aufgebläht an Dingen, die ich da zu tun und einzuhalten habe.

27: Das hat jetzt die MaRisk in großen Teilen auch eins zu eins übernommen und das lässt sich vielleicht auch hier so in zwei bis drei Blöcke unterteilen, was steckt da dahinter, was ist da zu tun.

27: Nun, zunächst mal stellen die immer riskklar, was ist überhaupt Credit Spread Risiko? Also nochmal diese definitorische Frage.

27: Geht hier auch eins zu eins auf die EBA-Definition, also sagt Credit Spread Risiko ist am Ende des Tages der sogenannte Marktkredit und der Marktliquiditätsspread.

27: Um das vielleicht greifbarer zu machen, was ist damit gemeint?

27: Wenn ich als Bank ein Wertpapier beispielsweise auf der Aktivseite halte, dann hat dieses Wertpapier einen Credit Spread und dieser Credit Spread, naja, der kann sich ändern und durch die Veränderung des Credit Spreads ändert sich auch der Wert des Wertpapiers.

27: Wodurch kann sich dieser Credit Spread verändern? Naja, am Ende des Tages ist das die Wahrnehmung des Marktes, der Kreditwürdigkeit, dieses Emittenten.

27: Also sprich, ich habe jetzt ein AAA geratetes Wertpapier, dahinter steckt ein Credit Spread, aber es kann natürlich sein, dass der Markt von heute auf morgen oder im Laufe der Zeit hier ganz einfach einen anderen Credit Spread ranschreibt, der Markt sich zum Beispiel in seiner Liquidität ändert oder der Markt sagt, ich bepreise eben dieses Credit Spread Risiko, dieses AAA Bonds jetzt anders.

27: Also die Differenzierung auch zum Migrationsrisiko, sprich es verändert sich nicht die Kreditwürdigkeit, es verändert sich einfach die Wahrnehmung des Marktes, wie er diese Kreditwürdigkeit preist.

27: Also das ist das Thema Credit Spread Risiko.

27: MaRisk lehnt sich, wie gesagt, eins zu eins an die Definition an.

27: Spannend, dann auch nochmal, ich würde es auch unter dem Kontext Definition, Scope, also welche Geschäfte sind dabei zu berücksichtigen, das ist ein wesentlicher Komplexitätstreiber und da hat sich die MaRisk jetzt, ja, wie die EBA-Guidelines, ich würde sagen, erstmal ein bisschen einfach gemacht.

27: Sie hat gesagt, naja, natürlich ist wieder dein ganzes Anlagebuch relevant, das Thema ist Credit Spread Risiko im Anlagebuch, ganz logisch.

27: Und wenn du jetzt Instrumente ausschließen möchtest, weil die nicht für diese Risikoart relevant sind, also es gibt ja einige, die einem da einfallen würden, wo ich jetzt vielleicht eben das von mir angesprochene Problem nicht habe, dann kannst du die ausschließen, aber du musst das für jedes einzelne Instrument auch begründen.

27: Also so eine Art Negativabgrenzung. Und das stellt im ersten Schritt natürlich schon mal eine Herausforderung dar, weil ich im Prinzip mein ganzes Anlagebuch einmal durchrattern muss, um zu sagen, welche Instrumente sind nachher relevant und welche sind nicht relevant.

27: Dadurch, dass es jetzt auch noch keine Erfahrung, keine großartige Prüfungserfahrung mit dem Thema gibt, wird es, glaube ich, gerade am Anfang spannend sein, wie sich die Institute diesem Problem nähern und wie sich dann auch so ein gewisser Standard entwickelt. entwickelt.

27: Das also zum Thema Definition, Scope, was jetzt hier auch neu in die MRS mit reinkommt.

27: Und dann gilt auch hier für das Credit Spread Risiko, das, was ich vorhin beim Zinsänderungsrisiko angesprochen hatte, die duale Risikomessung.

27: Also sprich, auch das Credit Spread Risiko muss sich barwertig und periodisch betrachten, also im Einklang mit dem Zinsänderungsrisiko hier also eine Konsistenz gegeben. Geben. Und ein Punkt, den ich vielleicht beim ZITS-Änderungsrisiko vorhin ein wenig ausgeklammert habe, ist, dass ich in der periodischen Welt, in der GUV-Welt.

27: Eben nicht nur Effekte auf den Zinsüberschuss habe, also Beispiel von vorhin, ich habe ein Wertpapier und jetzt habe ich eine Zinsveränderung am Markt und wenn ich jetzt

27: Neugeschäft reinhole mit den höheren Zinsen, wird sich auch mein Zinsüberschuss erhöhen. Ich habe darüber hinaus aber natürlich auch Bewertungseffekte in der GUV, die sich niederschlagen. Also sprich, durch Zinsveränderungen bzw.

27: In dem Fall durch Credit Spread Änderungen, wie ich es vorhin zu Beginn sagte, ändert sich dieser Wert des Wertpapiers und ich habe dadurch, je nachdem wie das Papier bilanziert ist, auch entsprechende Bewertungseffekte, die sich in der GUV niederschlagen.

27: Das ist beim Thema Credit Spread Risiko natürlich auch eine wesentliche Komponente, die ich ja auch entsprechend berücksichtigen muss, gilt aber wie gesagt auch gleichermaßen für das Zinsänderungsrisiko.

27: Also hier eigentlich ganz schön so eine gewisse Dualität zwischen diesen beiden Risikoarten, die über diese beiden Perspektiven entsprechend zu berücksichtigen sind.

27: Und das vielleicht sozusagen auch nochmal zum Abbinden. Auch da finde ich es tatsächlich hier ganz charmant, dass es jetzt auch konsistent zu den ganzen RTF-Perspektiven ist. Denn hier haben wir ja auch die ökonomische und die normative Perspektive in der

27: Risikotragfähigkeit und diese beiden Perspektiven barwertig und periodisch gehen ja eins zu eins Hand in Hand mit diesen beiden RTF-Perspektiven.

27: Das heißt hier aus regulatorischer Sicht jetzt hier auch eine gewisse Konsistenz geschaffen, die ist dann vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch tatsächlich einfacher.

27: Ja, vielen Dank. Jetzt haben wir über das Zinsänderungsrisiko gesprochen und auch über das Thema Credits Spread.

27: Übergreifende Anforderungen

27: Welche übergreifenden Anforderungen bringt denn die achte MaRisk-Novelle noch mit sich? Vielleicht in deine Richtung, Ulf.

27: Genau, also das, was sozusagen für die Einzelnen gilt, haben wir noch übergreifend dann, was ich schon eben andeutete, zum Beispiel im Bereich Reporting, dass entsprechend natürlich diese Risikoansätze dann dort mit aufgeführt werden muss.

27: Auch da relativ weich formuliert, das muss aggregiert auf der einen Seite sein, aber ausreichend detailliert.

27: Jetzt kann natürlich jedes Haus sich selbst überlegen, was heißt das genau?

27: Also auch hier muss man das Ganze mit einbinden in das Gesamtreporting.

27: Deswegen ist ja gerade angesprochen worden, auch diese drei Subrisiko-Arten, unter anderem ja auch das Basis- und Optionsrisiko, auch das muss explizit mit aufgeführt werden.

27: Das ist sicherlich heute noch nicht in allen Reportings dann mit drin.

27: Und zwei Dinge, die über Geithlein reinkommen, die jetzt auch nicht ganz neu sind, aber die vielleicht auch noch nicht so im Detail umgesetzt sind in Häusern.

27: Also einmal das regelmäßige Aufzeigen von Modellprüfungen oder Modellüberprüfungen.

27: Wir haben halt eine ganze Reihe von Modellen, von Annahmen, von Modellierungen, die ich dann dort auch vornehmen muss.

27: Und genau auch diese Annahmen als zweiter Punkt müssen auch dann transparent gemacht werden.

27: Das heißt, der Entscheider, der dann auf Basis von diesen Reportings entsprechende Sachen entscheiden soll, muss und soll auch wissen, auf welcher Basis die dann halt modelliert worden sind, um es auch natürlich in gewisser Weise dann einschätzen zu können.

27: Und natürlich, um das Ganze leisten zu können, dass natürlich dann Daten in entsprechend ausreichender Form, granular, das können jetzt Marktzinskurven sein, Spreaddaten sein, vorhanden sind, um natürlich einmal die gesamte Bandbreite im Anlagebuch abzudecken, aber auch den genannten Spezialrisiken.

27: Auch dafür muss ich dann die Daten und entsprechende Datenhistorien, siehe Stresstesting, auch dann vorhalten.

27: Also auch hier wird man wahrscheinlich nochmal schauen müssen, ob schon in allen Systemen ausreichend solche Daten vorhanden sind.

27: Mit Blick nach vorne, wie sieht denn die weitere Zeitschiene aus?

27: Ja, sehr ambitioniert alles. Also zum ersten Mal transparent wurde es ja Ende Januar aus dem Fachgremium IRRBW der BaFin.

27: Das war so ein Hallo-Wach-Effekt gewesen.

27: Du hast es eben angesprochen. Mitte März war schon Ende der Konsultationsphase, also das war jetzt abgeschlossen.

27: So ganz transparent ist es nicht, aber man spricht davon, dass wahrscheinlich jetzt Anfang April schon ein Entwurf dann aus Bonn nach Berlin gehen soll.

27: Zum Ministerium und es erwarten eigentlich alle, dass Ende April, Anfang Mai, gut, jetzt haben wir jetzt auch noch das eine oder andere Tag mal frei zwischendurch, dann die finale Version schon kommen wird.

27: Und da ist dann auch zu erwarten, so wie man es hört, weil es ja, wie gesagt, nicht ganz neu ist, dass wahrscheinlich keine Übergangsfrist eingeräumt wird.

27: Wir hätten jetzt erwartet, dass man gesagt hätte, beim Zinsendungsrisiko könnte man es nachvollziehen, das ist schon länger da. Klar, das Credit Spread Risiko, wie ja gerade dargestellt, eher neu und auch jetzt sicherlich auch noch nicht so etabliert.

27: Aber die Gerüchte sagen, also in beiden Fällen tritt es dann mit der Veröffentlichung in Kraft. Und das ist natürlich dann schon ein Kraftakt in den Häusern,

27: Zeitrahmen und Umsetzung

27: das dann mal gleichzeitig dann anzupassen.

27: Einmal eins weiterzuentwickeln, das Endungsrisiko und das andere Risiko gegebenenfalls sogar ganz neu aufzusetzen oder deutlich auszubauen gegenüber dem, was man heute schon hatte.

27: Ja, was denkt ihr denn, wie final ist denn die aktuelle Fassung?

27: Beziehungsweise von welchen Änderungen geht ihr in diesem Prozess jetzt noch aus?

27: Erfahrungsgemäß ist ja nicht mehr so viel immer dann zwischen der ersten Version, die ja schon auch schon diskutiert worden ist und der finalen zu erwarten.

27: Angeregt worden ist nochmal zu bedenken, so eine Materialitätsschwelle, also ab wann muss ich das wirklich dann in diesem Umfang dann machen, wenn ich jetzt nur sehr geringe Risiken habe.

27: Das führt auch zum zweiten Punkt, nochmal die Betonung der Proportionalität, Auch hier natürlich das Angemessen dann für die einzelnen Häuser umzusetzen.

27: Das sind immer so zwei Bereiche, die man dort nochmal mitgegeben hat, darüber nachzudenken.

27: Stand jetzt würde es in der vollen Bandbreite für alle Häuser gelten.

27: Ich glaube, es macht natürlich wirklich Sinn, da nochmal darüber nachzudenken, mehr

27: Aktivitäten reinzustecken, da wo es auch maßgebliche Risiken darstellen und vielleicht dann auch die Häuser zu entlasten, wo es halt etwas weniger ist.

27: Und ja, nach der Novelle ist vor der Novelle, wie wir schon mal gesagt hatten, in Basel gibt es bereits auch Diskussionen über die Zinsschockhöhe.

27: Also selbst wenn man das jetzt umgesetzt hat, der Aufsichtsrechtliche Prozess, ich sagte es ja am Anfang, eins der Top-Risiken geht weiter.

27: Also auch das, was man jetzt umsetzt, wird noch nicht das Ende sein.

27: Auch hier werden wir Weiterentwicklung halt noch erleben.

27: Wie gesagt, immer Risk, aber jetzt eher überschaubar in der Hoffnung mit einer gewissen Entlastung für kleinere Instituten.

27: Einfluss der Anforderungen auf Institute

27: Ja, super spannend. Ich hätte abschließend noch eine Frage an euch beide.

27: Welche Auswirkungen seht ihr in den neuen Anforderungen konkret für die Institute?

27: Zunächst mal, Herr Ulf sagt es schon richtig, die Umsetzungszeit wird sehr gering, beziehungsweise es wird überhaupt keine Umsetzungsfrist geben.

27: Das heißt, gerade für das neue Thema Credit Spread Risiko ist das, denke ich, die größte Herausforderung, sich da in die Anforderungen einzugraben und nochmal zu gucken, was denn konkret zu tun ist. Also ich würde jetzt nicht erwarten, dass Institute das Risiko bisher überhaupt nicht auf dem Schirm haben, wenn es für sie wesentlich ist.

27: Aber das wird vor dem Hintergrund der geringen Umsetzung zur Zeit auf jeden Fall ein dickes Brett sein, was es zu bohren gilt.

27: Sich hier anzuschauen, was zu tun ist und das auch entsprechend umzusetzen, auch systemisch umzusetzen. Also gerade wenn es dann an IT-Systeme etc.

27: Geht, wo ich gegebenenfalls nochmal methodische Dinge anpassen, nachziehen muss, ist das sicherlich eine der größten Herausforderungen.

27: Aber aus meiner Sicht zumindest auch ein großes, spannendes, konzeptionelles Thema, was anzugehen gilt, ist das Thema integrierte duale Zinsbuchsteuerung.

27: Das, was ich vorhin betont hatte, diese Dualität der beiden Perspektiven auch wirklich dann zu leben und danach auch zu steuern.

27: Das ist ein Thema, was wir im zeb, glaube ich, seit Anbeginn der Zeit schon in unserer Philosophie haben.

27: Diese beiden Perspektiven sind gleichbedeutend, sind sozusagen zwei Seiten einer und derselben Medaille, die ich da betrachten muss.

27: Aber das jetzt auch wirklich zu leben, danach zu steuern, die Systeme danach auszurichten, dass ich sowohl den GUV-Effekt als eben auch diesen barwertigen Effekt im Blick haben muss und danach steuere, das ist sicherlich eine der großen zentralen Herausforderungen.

27: Ja, und ich sprach vorhin ja an, das Reporting ist ja immer das, was das Institut halt intern macht, für das Management, für auch das Verwaltungsorgan.

27: Es ist aber auch eine echte Meldung, eine IARBB-Meldung am Horizont zu erkennen. Also das Meldewesen würde dann halt auch betroffen sein, also eine aufsichtsrechtliche Meldung, die man dann an die Aufsicht wieder halt dann geben muss.

27: Auch das wäre natürlich nochmal eine Erweiterung des Ganzen, die man dann dort mit umsetzen muss.

27: Und, ja, jetzt schließt sich so ein bisschen der Kreis. Es ist natürlich ein sehr sensibles Thema.

27: Es ist eines der Top-Risiken, was sowohl die EBA ja gerade nannte, als auch die BaFin. Das heißt also, hier kann man erwarten, dass dann in den dann laufenden Prüfungen, die es ja kommen wird, man sich das sehr genau anschaut.

27: Ohne Umsetzungsfrist heißt ja dann, sagen wir mal bei Mai, dass dann wirklich ab Mai Prüfungen dann das aufgreifen können.

27: Oftmals sind die Prüfe hier dann auch etwas sensibel, dass man da nicht sofort ganz hart prüft, aber beim Top-Risiko muss man wirklich jetzt abwarten, wie das Ganze halt dann dort dann auch gesehen und auch gehandhabt wird.

27: Wir haben ja auch den SRAP-Aufschlag ja dann dort für die Zinsänderungsrisiken, auch das könnte dann sich dann wieder halt auswirken, was natürlich wiederum auch die

27: Risikotragfähigkeit dann verringern kann, wenn ich natürlich entsprechend mehr Eigenmittel dann vorhalten muss für zum Beispiel Zinsänderungs- und gegebenenfalls auch dann die Credit Spread Risiken.

27: Vielleicht noch ein Hinweis, wer das noch einmal nachlesen möchte.

27: Wir haben dazu auch schon bei unserem Banking Hub zwei Artikel veröffentlicht, also etwas nochmal mehr zum Lesen und nicht nur zum Hören hat.

27: Also kann ich auch nur dann dort empfehlen, das einmal sich anzuschauen.

27: Da sind auch noch einige Grafiken dabei.

27: Da kann man auch nochmal sich dem Themenfeld etwas nähern und das Ganze noch einmal auch nachlesen.

27: Ja, also insgesamt doch eine ganze Reihe an Herausforderungen,

27: Herausforderungen und frühzeitige Umsetzung

27: die mit der achten MRS-Novelle auf die Institute zukommen.

27: Das heißt, es gilt mal wieder, je früher, desto besser damit anzufangen.

27: Vielen Dank auch noch für den Hinweis, Ulf.

27: Ja, ganz lieben Dank an euch beiden, Timo, Ulf, für das interessante Gespräch und die spannenden Einblicke in das Thema.

27: Abschluss und Dankeschön

27: Wir danken auch. Bis zum nächsten Mal. Ja, vielen Dank, Jan, für die Möglichkeit, dass wir hier sozusagen das Thema vorstellen durften. Und ja, bis bald.

27: Ja, hat mich sehr gefreut. Wie ihr wisst, freuen wir uns auch immer sehr über eure Meinungen zu dem Thema, zum Beispiel per Mail oder Social Media.

27: Wenn euch die Folge gefallen hat, abonniert doch gerne unseren Podcast und lasst eine Bewertung da. Vielen Dank und bis zum nächsten Mal bei Sound of Finance.

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