9. MaRisk-Novelle: Zwischen Proportionalität, neuen Anforderungen und Prüfungsrealität.

Shownotes

Am 1. April 2026 hat die BaFin den Entwurf zur 9. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zur Konsultation gestellt – und die Änderungen haben es in sich. In dieser Episode analysieren wir gemeinsam mit unseren Experten Christian Klaus und Dr. Ulf Morgenstern, was die Novelle für die deutsche Bankenlandschaft bedeutet, wo Erleichterungen winken und wo neuer Handlungsbedarf entsteht.

Ziele der Novelle Stärkere Prinzipienorientierung, reduzierte Komplexität und ein ausgeweiteter Proportionalitätsgedanke stehen im Mittelpunkt der Überarbeitung. Weg vom starren Regelkatalog, hin zu flexiblen, begründbaren Lösungen.

Neue Institutsklassifizierung Die einheitlichen Regelungen der Vergangenheit weichen einer klaren Differenzierung nach Größe und Komplexität. Was gilt für kleine, nicht-komplexe Institute – und wo liegen die Anforderungen für große, bedeutende Banken?

Erleichterungen für kleinere Institute Rund drei Viertel der deutschen Kreditinstitute sollen von den neuen Öffnungsklauseln profitieren. Christian und Ulf erklären, welche konkreten Anpassungsbedarfe sich je nach Institutsgröße ergeben.

ESG- und IT-Risiken Beide Themen müssen nun explizit in die Risikomanagementprozesse integriert werden – ein Bereich, der viele Institute vor praktische Herausforderungen stellt.

Chancen und Risiken der neuen Flexibilität Mehr Gestaltungsspielraum bedeutet auch mehr Verantwortung. Wir diskutieren, was der Wandel zur Prinzipienorientierung für Compliance-Teams in der Praxis bedeutet.

Nächste Schritte und Zeitplan Die Konsultationsphase läuft bis zum 8. Mai 2026. Welche Maßnahmen sollten Institute jetzt ergreifen, um gut vorbereitet zu sein?

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Transkript anzeigen

00:00:06: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Sound of Finance,

00:00:10: dem Podcast von zeb, der Unternehmensberatung für Finanzdienstleister.

00:00:14: Schön, dass ihr wieder reinhört. Mein Name ist Lena Selbach und ich bin Consultant der zeb.

00:00:19: Worüber soll es in der heutigen Folge gehen? Wir haben ein brandaktuelles Thema

00:00:22: mitgebracht, was die Bankenwelt aktuell bewegt. Und zwar hat am 1.

00:00:27: April 2026 die BaFin die neunte Novelle der MaRisk, also der Mindestanforderungen

00:00:32: an das Risikomanagement, wie angekündigt zur Konsultation gestellt.

00:00:36: Und darin haben die BaFin und die Deutsche Bundesbank die MaRisk grundlegend überarbeitet.

00:00:41: Warum? Was waren die Ziele?

00:00:43: Ziele sind eben eine stärkere prinzipienorientierte Ausgestaltung,

00:00:48: die Verringerung der Komplexität und auch die Ausweitung des Proportionalitätsgedankens.

00:00:52: Das kann beispielsweise durch die differenzierten Größenklassen der Institute erreicht werden.

00:00:57: Und was bedeutet nun die 9. MaRisk-Novelle für Institute?

00:01:01: Welche Neuerungen und Entlastungen ergeben sich konkret für Institute?

00:01:05: Und was sind auch die nächsten Schritte? Auf diese Fragen möchte ich ganz gerne

00:01:09: heute mit meinen Gästen Christian Klaus und Ulf Morgenstern Antworten finden.

00:01:13: Christian und Ulf waren schon mehrmals zu Gast im Podcast. Ihr habt sie also

00:01:17: gegebenenfalls bereits zu ihren Schwerpunktthemen der Bankenregulierung und

00:01:20: der prüfungsnahen Beratung in einer der vorherigen Folgen gehört.

00:01:24: Christian ist Partner im zeb und Ulf Senior Manager. Lieber Christian,

00:01:27: lieber Ulf, herzlich willkommen und schön, dass ihr wieder dabei seid.

00:01:31: Vielen Dank, Lena, für die Einladung. Wir freuen uns sehr, dabei zu sein und

00:01:35: einen Überblick zu geben über die, wie du gesagt hast, brandaktuellen Themen

00:01:39: rund um die neuen Immerisk.

00:01:40: Ja, auch ich freue mich. Vielen Dank für die Einladung und ist ja gar nicht

00:01:44: so lange her seit dem letzten Podcast, aber die Welt dreht sich weiter und je

00:01:48: aktueller die Themen, desto aktueller sind wir natürlich auch. Genau.

00:01:52: Und was bedeutet denn jetzt nun diese neunte MaRisk-Novelle?

00:01:56: Und Ulf, du hast gerade gesagt, es ist gar nicht so lange her, dass ihr da wart.

00:01:59: Aber Christian, kannst du vielleicht einmal einordnen, was die Konsultationsfassung

00:02:03: der neunten Novelle, was der Auslöser war und wie man sie einordnen kann?

00:02:07: Ja, sehr gerne. Neunte MaRisk-Novelle. Ich versuche es mal ein bisschen historisch einmal einzuordnen.

00:02:12: Also neunte MaRisk-Novelle heißt auch zehnte MaRisk-Version, die da ist.

00:02:16: Wir haben die MaRisk seit dem Jahr 2005.

00:02:19: Davor gab es aber auch schon regulatorische Anforderungen. Es gab damals die

00:02:23: Mindestanforderung an die Handelsgeschäfte, an die Tenden der Revision, an das Kreditgeschäft.

00:02:26: Also das wurde da mit den MaRisk damals zusammengeführt und hat sich seitdem eben entwickelt.

00:02:31: Alle zwei bis drei Jahre gab es eine neue MaRisk -Konsultationsfassung.

00:02:35: Und ergibt sich eigentlich immer aus zwei unterschiedlichen Beweggründen,

00:02:40: unterschiedlichen regulatorischen Regelungen.

00:02:42: Das eine ist einmal aus der Verwaltungspraxis und den tatsächlichen Risiken,

00:02:46: also typischerweise die ersten Regelungen, die generell hier aufgenommen werden,

00:02:50: sowas wie eine Funktionstrennung, sowas wie eine Trennung Markt und Marktfolge.

00:02:53: All das hat sich ergeben aus Risiken, die sich ergeben haben,

00:02:56: die stark geworden sind bei der Kreditvergabe und die da eben dazu geführt haben,

00:03:01: dass die Aufsicht stärker reguliert hat. Also ganz klar ein Indiz auf die Risiken,

00:03:06: auf die Verwaltungspraxis.

00:03:07: Inzwischen ist es so, dass sehr viele Themen aus Sonderprüfungen mit aufgenommen werden.

00:03:12: Also sobald die Aufsicht selber merkt, dass es Themen gibt, die die Banken noch

00:03:16: nicht so umgesetzt haben, wie sie es gerne hätten, wird das eben konkret in

00:03:19: die Novelle geschrieben, in die

00:03:21: MaRisk reingeschrieben, um eben eine Einheitlichkeit auch sicherzustellen.

00:03:25: Und eben das ganze Thema Risiken, also Themen, die aktuell sind,

00:03:29: Thema Zinsänderungsrisiken, Thema mobilen Eigengeschäft. Das ist ein typisches

00:03:33: Beispiel auch für diese beiden Bereiche.

00:03:35: Da gab es in der Vergangenheit Institute, die noch nicht so das Thema Immobilien-Eigengeschäft.

00:03:40: Wie im Kreditgeschäft quasi aufgestellt haben, dass es da eine Funktionstrennung

00:03:44: gab, dass es da eine Risikosteuerung gab, dass es dort entsprechend auch ein Reporting gab.

00:03:50: Das war eben ein Auslöser dafür, dass es damals auch in die MaRisk aufgenommen

00:03:53: wurde. Also das ist so der erste Schwerpunkt, wie gesagt, Risikenverwaltungspraxis.

00:03:57: Das andere ist immer die Umsetzung von Anforderungen aus der EU,

00:04:01: insbesondere das ganze Thema Eberleitlinien, die eben in das nationale Recht

00:04:04: durch die MaRisk überführt werden.

00:04:07: Das waren in diesem Fall, also jetzt in der neuen Version, haben wir auch wieder

00:04:11: neue Eberleitlinien quasi übernommen, beispielsweise die ESG-Risiken,

00:04:15: aber auch die Leitlinien zu internen Governance sind eben mit aufgenommen worden

00:04:18: und das ist vielleicht schon mal was, wo wir gleich ein bisschen näher darauf eingehen.

00:04:21: Es gibt eben in dieser neuen MaRisk gar nicht nur um das Thema Erleichterung,

00:04:25: auch hier haben wir zusätzliche Anforderungen, die ergeben sich eben insbesondere

00:04:28: aus der Umsetzung von den Eberleitlinien.

00:04:31: Das Ziel dieser speziellen 9.

00:04:33: Novelle oder 10. MaRisk -Version, wie immer man es nennen will,

00:04:36: ist eben, dass die Aufsicht, in dem Fall die BaFin, explizit einmal geguckt hat, okay,

00:04:41: jetzt haben wir die neun Versionen, zehn Versionen gehabt, wo wir immer mehr

00:04:45: raufgenommen haben, immer mehr Anforderungen erfüllt haben und inzwischen einige

00:04:50: Inkonsistenzen im Wording, im Text vorhanden sind und von daher wurde nochmal

00:04:54: geschaut, was ist tatsächlich nötig.

00:04:56: Ich vergleiche das immer ganz gerne mit den Arbeitsanweisungen von Banken.

00:05:00: Auch hier haben die sich immer historisch entwickelt, sind eigentlich in der

00:05:02: Vergangenheit immer größer geworden.

00:05:04: Da macht es auch Sinn, alle paar Jahre mal drüber zu schauen,

00:05:07: ist das überhaupt noch notwendig?

00:05:09: Ist die Ausnahme der Ausnahme geregelt oder ist es wirklich der Standardprozess, der geregelt ist?

00:05:13: Also kann man da möglicherweise auch Themen streichen und genau das hat die

00:05:15: Aufsicht eben auch gemacht. Und das zeigt sich tatsächlich auch an der Länge der neuen MaRisk .

00:05:21: Bislang hatten wir 121 Seiten inklusive der Erläuterung in den MaRisk .

00:05:25: Inzwischen sind es 82, also da merkt man schon, da hat sich tatsächlich einiges getan.

00:05:29: Der grundsätzliche Aufbau, das ist aber auch festzustellen, hat sich grundsätzlich

00:05:34: nicht geändert, sondern der ist gleich geblieben.

00:05:36: Es wurden aber Themen beispielsweise zum Thema interne Revision,

00:05:39: die an zwei Regelungsstellen zu finden waren, bislang wurden zusammengeführt,

00:05:42: es wurden viele Erläuterungstexte in die eigenen Regelungsbereiche reingenommen,

00:05:46: es wurden auch Wörter gestrichen, also von daher kann man sagen,

00:05:49: das ist erstmal ein guter Weg.

00:05:51: So viel zumindest strukturell, was aber tatsächlich und so haben wir es ja auch

00:05:55: genannt im Rahmen der neuen Emerist das

00:05:58: Interessante ist, das Thema Prinzipienorientierung und Proportionalität.

00:06:01: Hier sieht man tatsächlich, dass die Aufsicht nochmal stärker unterscheidet

00:06:06: zwischen einzelnen Bankgrößen, was in der Vergangenheit nicht der Fall war.

00:06:10: In der Vergangenheit kam die Emerist für sämtliche Bankenklassen von einer ganz

00:06:14: kleinen Bank bis zu einer sehr großen Bank in Deutschland gegolten.

00:06:17: Da gibt es jetzt wirklich eine Proportionalität, sodass man auch wirklich anhand

00:06:22: der Bankgröße und vor allem an den

00:06:24: Risiken und Komplexität von einzelnen Geschäften sich orientieren kann.

00:06:27: Also wir haben zukünftig, jetzt ist die Frage, ob es das einfacher macht,

00:06:30: aber grundsätzlich ist das Ziel dahinter, fünf Größenklassen,

00:06:33: wo sich die Institute einordnen können und die jeweiligen Anforderungen daraus ablesen können.

00:06:39: Okay, lieben Dank für die erste Einordnung. Das heißt also, die Aufsicht,

00:06:43: die Bafin hat immer wieder auch reagiert auf, du hast gesagt,

00:06:47: auf Feststellungen in Sonderprüfungen oder auch eben die Integration von den

00:06:52: europäischen Richtlinien.

00:06:53: Und die Prinzipienorientierung und auch die Proportionalität sind ja jetzt auch

00:06:57: Reaktionen auf den Markt bzw. auf Stimmen von den Instituten.

00:07:02: Kannst du da vielleicht auch nochmal ein bisschen was zu sagen,

00:07:05: inwiefern oder warum auch die Prinzipienorientierung und die Proportionalität

00:07:08: nochmal stärker in den Fokus rückt?

00:07:11: Ja, vielleicht kann ich hier auch mal einsteigen. Es ist ja so,

00:07:15: das haben wir jetzt auch beim letzten Podcast schon gesagt, dass insgesamt so

00:07:18: ein Trend da ist, etwas zur Deregulierung, etwas zur Erleichterung,

00:07:23: zur Komplexitätsreduzierung und das soll dieser Weg hier auch sein.

00:07:27: Also jetzt nicht nur die reine Anzahl, was natürlich schon mal gut ist,

00:07:30: weniger Seiten lesen zu müssen, wie wir gerade gehört haben,

00:07:32: aber auch, dass man mehr Freiheiten gibt.

00:07:35: Und dieses alte One-Size-Fits-All hat man jetzt auch erkannt,

00:07:38: das funktioniert halt nicht.

00:07:39: Deswegen auch diese fünf Klassen, die wir gleich noch vorstellen werden,

00:07:42: mit differenzierteren Anforderungen und dann eher prinzipienorientiert.

00:07:47: Ich mache mal ein Beispiel hier, der AT-7-2, auch die technischen Anforderungen,

00:07:53: hatte bisher halt sechs sehr komplexe Abschnitte, das sind jetzt noch zwei.

00:07:58: Das heißt also, hier hat man das Ganze wirklich sehr zusammengefasst.

00:08:01: Daher auch die Seitenreduktion,

00:08:03: heißt aber auch natürlich, ich muss jetzt dieses Prinzip, diese Prinzipienanforderung

00:08:07: interpretieren und proportional zu meinem Risiko, meiner Größe und meiner eigenen

00:08:14: Komplexität halt auslegen.

00:08:16: Wir kommen nachher nochmal drauf, was es auch für die Häuser bedeutet,

00:08:18: aber das ist sozusagen das neue Denken und das haben wir auch schon bei anderen

00:08:22: Regelungen gesehen, dass man jetzt immer mehr oder auch mehr Verantwortung wieder

00:08:26: auf die Häuser zurücklegen wird.

00:08:28: Christian sprach ja von der Historie, die ersten Werke waren auch noch sehr

00:08:32: schlank gewesen und man hat dann so ein bisschen immer mehr regeln wollen,

00:08:36: regeln müssen und geht jetzt mal den Schritt wieder zurück und verlagert ein

00:08:40: bisschen Verantwortung mehr auf die Institute.

00:08:42: Okay, verstanden. Und Ulf, du hast schon gesagt, wir gehen gleich auch nochmal

00:08:46: genauer auf die Größenklassen und die Neuerungen ein.

00:08:51: Kannst du vielleicht schon mal erklären, was die Größenklassen sind,

00:08:54: beziehungsweise auch was die bedeuten in der neuen Novelle?

00:08:58: Genau, gerne. Also wir haben vier Klassen, die sich aus den Errüsten ergeben

00:09:01: und noch eine fünfte, die man nicht vergessen sollte, die ich auch gerne gleich noch erwähnen werde.

00:09:05: Fängt also ganz unten an und auch wirklich vom Namen her so genannt,

00:09:08: sehr kleine Institute bis eine Milliarde.

00:09:11: Da gibt es auch nochmal spezielle Erleichterungen, die wir nachher noch einmal

00:09:13: kurz vorstellen werden.

00:09:15: Wo man gesehen hat, das sind wirklich Häuser, die sehr unkomplex sind,

00:09:19: sehr einfaches Geschäft oftmals haben und die dann auch entsprechend mit robusteren,

00:09:25: aber auch einfacheren Methoden dann auskommen können.

00:09:28: Die nächste Stufe darüber wären dann halt die Institute von einer bis fünf Milliarden.

00:09:34: SMCE, also Small and Non-Complex Institutions, aus der CR3 abgeleitet,

00:09:40: also kleine Institute, also einen Schritt mehr, schon etwas natürlich mehr Geschäft,

00:09:44: etwas mehr Komplexität, aber immer noch bis fünf Milliarden überschaubare Anerstellungen.

00:09:51: Und auch hier gibt es spezielle Erleichterungen, die man da für diese Institute eingeräumt hat.

00:09:56: Dann kommt eigentlich der große Schritt

00:09:57: nach oben. Zwischen 5 und 30 unterscheiden die MaRisk dann nicht mehr.

00:10:02: Dann gelten halt dann die Regelungen sozusagen für alle Institute und auch das

00:10:07: Neue jetzt und auch das sicherlich auch für viele Häuser, die es betrifft,

00:10:11: auch ganz sinnvoll für Häuser über 30 Milliarden,

00:10:15: also die TSI, die Significance Institutions, da gelten die MaRisk jetzt gar nicht mehr.

00:10:20: Die haben sowieso ja die EBA-Guidelines umzusetzen, auch schon früher in der Regel umzusetzen.

00:10:26: Wobei, wenn man sich einmal anschaut, die Vorgaben des SSMs und dann auch der

00:10:30: MaRisk , haben wir natürlich einen sehr hohen Deckungsbereich.

00:10:33: Also es ist nicht so, dass man jetzt diese Sachen vergessen würde,

00:10:36: aber es ist halt ein anderer Regelungskreis. Dann jetzt vier,

00:10:39: wer jetzt aufgepasst hat.

00:10:41: Ich hätte im fünften Jahr noch avisiert, man sollte nicht ganz vergessen,

00:10:44: auch die bedeutenden Institute gemäß KWG,

00:10:48: also die von 15 Milliarden bis 30 Milliarden, die sind nicht in der MaRisk geregelt,

00:10:53: aber auch hier haben wir gewisse Vorgaben, die zu beachten sind.

00:10:56: Zum einen müssen mehr Ausschüsse dort aufgestellt werden, aber auch,

00:11:01: das zeigt die Praxis, dass bei diesen Häusern auch die MRS strenger geprüft,

00:11:05: strenger ausgelegt werden,

00:11:07: sodass also diese Grenze von 15 Milliarden auch durchaus nochmal bedeutsam sein

00:11:12: kann, dass danach halt auch nochmal eine etwas andere Regulatorik,

00:11:16: andere Anforderungen auf sich dann zum Greifen kommen.

00:11:19: Okay, alles klar. Und jetzt hast du die Größenklassen ja vorgestellt,

00:11:23: eben dank dafür, und bist viel auf die Bilanzsumme als Kategorisierungsmerkmal eingegangen.

00:11:28: Bleibt es denn nur bei der Bilanzsumme sozusagen? Also es wird die Größe dann

00:11:32: nur anhand der Bilanzsumme gemessen?

00:11:34: Nein, das ist halt ein Indikator, der natürlich auch leicht zu fassen ist.

00:11:38: Es geht wirklich auch hier nochmal nach Komplexität, nach Risikogehalt.

00:11:42: Also wenn jetzt eine kleine Volksbank, kleine Sparkasse als Beispiel sehr risikoreiche

00:11:48: Geschäfte machen würde, dann würde natürlich auch sich hier auch die entsprechenden

00:11:52: Methoden erwarten, auch entsprechendes Risikomanagement erwarten.

00:11:55: Also es ist eine Hilfsgröße, anhand derer man sich orientieren kann.

00:11:59: Am Ende des Tages aber zählt das einzelne Institut, zählt dann deren Risikolage,

00:12:04: deren Geschäftsgebaren und es gab ja in der Vergangenheit, gerade in den letzten

00:12:08: beiden Jahren ja auch durchaus Beispiele von kleineren Häusern,

00:12:10: die mit risikoreicheren Geschäften dann nicht so glücklich gelaufen sind.

00:12:16: Vielleicht in Ergänzung, es sind ja auch immer die Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

00:12:20: Also unabhängig von der Größenklasse ist es immer erforderlich,

00:12:23: wenn individuelle zusätzliche Risiken da sind, wenn da zusätzliche individuelle

00:12:28: Prozesse oder Risikengovernance vorhanden sind,

00:12:32: ist es immer erforderlich, dass man

00:12:34: individuell schärfere Regeln als die Mindestanforderungen dann festlegt.

00:12:38: Vielleicht auch hierzu nochmal ein ganz konkretes Beispiel. Wenn jetzt ein kleines

00:12:42: Haus, aber grenznah aufgestellt ist, zum Beispiel zur Schweiz hin und auch sehr

00:12:46: viel Geschäft hat mit Schweizer Franken,

00:12:48: wird man da natürlich ein anderes Risikomanagement, auch der Währungsrisiken

00:12:51: erwarten, als bei einem Haus mitten in Deutschland, was jetzt eher wenig Auslandsverkehr hat.

00:12:57: Also auch da muss man immer halt genau schauen, was sind die Kerngeschäftsfelder,

00:13:02: welche Risiken habe ich und wie angemessen werden die dann auch gemanagt. Ja, okay, verstanden.

00:13:07: Das heißt aber, es gibt jetzt nochmal diese neue Klassifizierung,

00:13:09: aber diese besondere Behandlung von Risiken, die gegebenenfalls in Instituten

00:13:14: dann auch durch ihre Komplexität entstehen, müssen dann eben auch noch berücksichtigt werden.

00:13:18: Aber das wäre in der neunten Novelle keine Neuerung, oder?

00:13:22: Das war so oder so schon. Genau, das ist immer schon so gewesen und das ist

00:13:27: ja auch die Herausforderung, dass man immer halt sich gewahr sein soll,

00:13:31: deswegen ja auch dann die entsprechenden Analysen fahren soll.

00:13:34: Wo sind meine Risiken, wo sind meine Schwerpunkte und auch selber sich überlegen

00:13:38: soll, wie angemessen halte ich denn diese Vorgehensweise, um auch meiner Verantwortung,

00:13:42: die ja auch verankert ist, dann auch gerecht zu werden.

00:13:45: Okay. Und Ulf, kannst du vielleicht jetzt auch nochmal ein paar Beispiele geben

00:13:50: oder ein bisschen erklären, welche konkreten inhaltlichen Neuerungen sich ergeben?

00:13:57: Gerne. Also es ist auch eine ganze Reihe wieder. Ich würde jetzt mal so eine Auswahl treffen.

00:14:00: Vielleicht hier schon mal so als Avise. Wir arbeiten gerade an einem Banking

00:14:04: Hub Artikel, der ja auch jetzt der Zeit nach veröffentlicht wird.

00:14:07: Da kann man das Ganze auch nochmal hinterher dann nachlesen.

00:14:10: Das würde heute den Raben sprengen, alles hier im Detail vorzustellen.

00:14:13: Aber gehen wir mal darauf ein, es ist einmal, Christian Spaß hier an, ESG-Risiken,

00:14:18: die jetzt mal als Risikofaktor, als risikotreibender Faktor aufgenommen

00:14:23: worden sind und in Umsetzung der EWA-Richtlinie und wirklich über die ganze

00:14:28: Strecke von Risikoinventur,

00:14:30: über die Strategie, die Steuerung, Berichterstattung halt aufzunehmen sind.

00:14:34: Ich glaube, hier werden noch das eine oder andere Haus noch etwas nachlegen

00:14:37: müssen gegenüber den Umsetzungen, die wir bisher gesehen haben.

00:14:40: Zweiter Aspekt ist der ganze Bereich IKT, also IT-Risiken.

00:14:45: Auch die werden jetzt explizit als Risikoart dann dort hinterlegt und müssen

00:14:49: auch genauso im Opris damit berücksichtigt werden.

00:14:52: Hier haben wir auch eine sehr enge Verzahnung dann hinterher zu DORA.

00:14:55: Auch hier wiederum über die Risikoinventur mit Strategien, auch mit entsprechenden

00:14:59: Analysen, Sensitivitätsanalysen auch zu hinterlegen.

00:15:03: Heißt also, hier hat man nochmal, aber das ist ja auch seit letzten Jahren einmal

00:15:07: ein Schwerpunktthema der Aufsicht gewesen, IT-Risiken, das auch nochmal wieder

00:15:11: halt in die MaRisk nochmal mehr verankert.

00:15:15: Ein anderes Beispiel vielleicht noch, das ist einmal auch das Aufsichtsorgan.

00:15:18: Hier hat man nochmal die Rolle klarer formuliert, sowieso stand es bisher nicht

00:15:22: drin, also regelmäßige Informationen, strukturierte Informationen.

00:15:26: Unverzügliche Eskalationen, Informationen über die Berichte,

00:15:31: über Risikoinventuren.

00:15:32: Also hier erwarten wir aus der Praxis eher wenig Anpassungsbedarf.

00:15:36: Ich glaube, da sind die Aufsichtsorgane schon bisher in den meisten Häusern gut informiert worden.

00:15:41: Das werden vielleicht dann eher Detailzeichen, aber auch hier nochmal die Rolle,

00:15:44: die Verantwortung halt klarer auch formuliert.

00:15:48: Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von, ich sage mal, Detailänderungen.

00:15:52: Mal zwei Beispiele vielleicht aus dem Bereich auch Kreditgeschäft.

00:15:55: Also nochmal Klarstellung, dass also Sicherheitenbewertung wirklich immer grundsätzlich

00:15:59: außerhalb des Marktbereichs sein muss.

00:16:02: Also auch Dinge, die vielleicht nicht immer in jedem Haus so klar waren oder

00:16:06: auch nicht bei jenen Grenzen klar waren.

00:16:08: Oder aber auch eine Sicherheitenbewertung vor Kreditvergabe.

00:16:12: Also auch hier nochmal Klarstellung, dass man das also entsprechend vor einer

00:16:17: Zusage dann auch bewertet haben muss.

00:16:19: Hier wird man sicherlich nochmal reinschauen müssen, ob alle Prozesse das so

00:16:22: hergeben und last but not least noch ein Beispiel vielleicht.

00:16:25: Auch das Modellieren der Einlagen im Anlagebuch, also von unbefristeten Einlagen

00:16:30: ohne entsprechende Zinsbindung. Da gibt es auch neue Vorgaben.

00:16:33: Auch hier haben wir natürlich dann halt wiederum Auswirkungen auf das Zinsrisiko,

00:16:37: sodass natürlich hier auch dann nochmal wieder zu prüfen ist,

00:16:39: ob die Modelle diese Vorgaben, diese Zeitfristen jetzt heute schon hergeben

00:16:44: oder man das Ganze nochmal neu gestalten muss.

00:16:46: Also lieben Dank für die Beispiele, für die Neuerungen. Wir haben jetzt viel

00:16:50: darüber gesprochen, dass es ja Erleichterungen geben soll, insbesondere auch

00:16:53: anhand der Größenklassen.

00:16:54: Diese Beispiele zeigen ja jetzt auch nochmal, dass auf die Institute ja auch

00:16:58: eben neue Faktoren zukommen, die sie dann eben auch berücksichtigen müssen.

00:17:03: Christian, hast du vielleicht jetzt auch noch mal ein paar Beispiele oder kannst

00:17:06: sagen, wie sich jetzt Entlastungen ergeben würden?

00:17:09: Also neben den Anforderungen, die jetzt zusätzlich hinzukommen,

00:17:13: was ergeben sich denn konkret für Entlastungen und wie substanziell sind die denn eigentlich?

00:17:17: Ich würde ähnlich vorgehen wie Ulf, würde ein paar Beispiele nennen,

00:17:21: weil natürlich, auch wenn es jetzt nur noch 80 Seiten sind, es natürlich relativ

00:17:24: viel Regelungstext ist, sodass wir uns mal auf ein paar wesentliche Dinge konzentrieren können.

00:17:30: Also es gibt grundsätzlich Erleichterungen einmal für alle und dann eben aber

00:17:33: auch explizit nach den Größenklassen, die Ulf einmal vorgestellt hat.

00:17:36: Und vielleicht fange ich mal mit den Erleichterungen für alle Institute an,

00:17:40: die wirklich dann auch einen Mehrwert für alle bringen.

00:17:43: Also man muss ja mal ein bisschen unterscheiden. Natürlich sind die Erleichterungen

00:17:46: auch nicht einfach nur Erleichterungen, sondern die sind natürlich auch abgeleitet

00:17:50: aus der Verwaltungspraxis.

00:17:51: Also es macht halt Sinn, Erleichterungen da zu schaffen, wo es einfach Richtung

00:17:55: Risikomanagement nicht so relevant ist, die Themen in Detail anzugehen.

00:17:58: Also eher formelle Themen, die zu Belastungen geführt haben,

00:18:01: aber keinen wirklichen Mehrwert geboten haben. Insofern sind das die Themen,

00:18:04: die die Aufsicht dann auch rausgestrichen hat oder verschärft oder erleichtert hat.

00:18:09: Gerade das Thema Wesentlichkeitsschwelle ist einer dieser Punkte,

00:18:12: gerade beim Thema Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive.

00:18:16: Da hat die BaFin eben eine Wesentlichkeitsschwelle von 5% festgesetzt,

00:18:20: wo man wirklich einen ganz klaren Referenzwert hat, an dem man die

00:18:23: Abgrenzung der wesentlichen Risiken vornehmen kann, ist tatsächlich relativ

00:18:26: untypisch, dass die Aufsicht wirklich konkrete Prozentsätze,

00:18:30: konkrete Vorgaben macht.

00:18:31: Hier hat sie das getan und hier kann man sich wirklich gut orientieren.

00:18:34: Was aus meiner Sicht eine der wesentlichen Erleichterungen bei der neuen MR-Risk

00:18:38: ist, das ganze Thema Validierung.

00:18:40: Also bislang mussten sämtliche Validierungen von Modellen, von Risikomanagement-Systemen,

00:18:46: von auch Grenzen im Kreditgeschäft beispielsweise jährlich validiert werden.

00:18:50: Zukünftig ist das nur noch erforderlich bei einer Erstvalidierung dann alle

00:18:54: drei Jahre oder eben wenn sich wesentliche Änderungen ergeben haben.

00:18:57: Also als konkretes Beispiel die Risikorelevanzgrenze im Kreditgeschäft muss

00:19:01: nicht mehr jährlich validiert werden, sondern wenn sich die Risiken im Portfolio

00:19:04: nicht wesentlich verändert haben, kann das auf alle drei Jahre abgestellt werden,

00:19:07: was eben bürokratische Entlastung mit sich bringt.

00:19:10: Öffnungsklauseln vielleicht als kleines Beispiel. Bislang, das haben wir immer

00:19:14: wieder bei Sonderprüfungen erlebt, dass eine Aufsicht gefordert hat,

00:19:17: ja, liebes Institut, stellen Sie uns mal sämtliche Öffnungsklauseln der MRS dar, die Sie nutzen.

00:19:21: Das wird natürlich zukünftig nochmal theoretisch viel mehr, weil natürlich mehr

00:19:24: Erleichterungen möglich sind und das würde mehr Aufwand führen.

00:19:26: Eine Übersicht über die genutzten Öffnungsklauseln wird aber zukünftig nicht

00:19:29: mehr gefordert, sodass das zumindest an einem einzig centralen Dokument nicht

00:19:33: mehr gesammelt werden muss.

00:19:34: Was auch eine Änderung ist, also wir hatten bei den letzten ein,

00:19:38: zwei Novellen immer mal wieder, dass es Verweise auf die Eberleitlinien gibt.

00:19:41: Wir haben ja eben gesagt, die EBA-Leitlinien sind europäische Vorgaben,

00:19:45: die nicht eins zu eins umzusetzen sind von den deutschen Instituten,

00:19:48: sondern die werden halt durch die MRISG ins nationale Recht quasi eingeführt.

00:19:52: Und da hat sich die Aufsicht in der Vergangenheit relativ einfach gemacht und

00:19:55: hat bei einzelnen Bereichen einfach auf die Eberleitlinie verwiesen und damit

00:19:59: wurde die Eberleitlinie eben auch.

00:20:01: Relevant für die deutschen Institute. Diese Verweise sind zumindest teilweise

00:20:05: entfallen. Das ist schon mal positiv, nicht überall.

00:20:07: Gerade die Eberleitlinie zur Kreditvergabe und Überwachung ist noch zu einem großen Teil gültig.

00:20:12: Aber zum Beispiel beim Thema Risiko-Frühwarnsysteme im Kreditgeschäft,

00:20:16: da ist der konkrete Verweis auf die Kriterien, die in der Eberleitlinie,

00:20:19: und das sind relativ viele, die genannt sind, ist weggefallen,

00:20:22: sodass die Institute mehr Spielraum für die individuelle Ausstattung haben.

00:20:26: Als nochmal ein letztes Beispiel für die generellen Erleichterungen ist vielleicht

00:20:29: das ganze Thema Immobilien-Eigengeschäft, das hatte ich eben auch schon als

00:20:32: Beispiel genannt, dass es ein Faktor war, der reingenommen wurde,

00:20:35: weil sich die Risiken da erhöht haben,

00:20:37: beziehungsweise weil Institute mehr dort getan haben im Bereich Immobilien-Eigengeschäfte

00:20:40: und da war eben die zusätzliche Anforderung in der Vergangenheit ab einem Schwellenwert

00:20:44: von grundsätzlich 30 Millionen Euro,

00:20:47: beziehungsweise 2% der Bilanzsumme der Buchwerte von den Immobilien erforderlich,

00:20:51: das wurde angehoben auf 40 Millionen,

00:20:53: beziehungsweise 4% der Bilanzsumme, insofern gerade die Institute,

00:20:57: die da knapp unter der 30 Millionen Grenze waren bislang, Die können nochmal

00:21:01: ein bisschen durchatmen.

00:21:02: Die 40-Millionen-Grenze ist nochmal etwas weiter entfernt. Grundsätzlich also

00:21:05: das Ganze erstmal zu begrüßen.

00:21:07: Man sieht, dass die Prüfungspraxis sich hier widerspiegelt, dass hier Themen

00:21:12: reingenommen wurden, die wirklich nur formell waren.

00:21:15: Und was eben sich jetzt noch zusätzlich ergibt, sind die Erleichterungen für

00:21:18: die Größenklassen, die Ulf eben vorgestellt hat, also für die kleinen Institute

00:21:21: beispielsweise, dass es eine flexiblere Funktionszrennung zwischen Marktfolge-

00:21:25: und Risikokontrolling gibt auf Geschäftsleiter- bzw.

00:21:29: Preisleiterebene. Das ganze Thema Verzicht auf eine Trennung von Modellentwicklung,

00:21:34: Modellvalidierung ist nochmal eines der Themen, die dort aufgenommen wurden.

00:21:38: Wir haben vereinfachte Ansätze bei der Risikoanalyse von Auslagerungen und Möglichkeiten

00:21:43: einer vereinfachten unterjährigen Risikoberichterstattung, auch wenn sich die

00:21:46: Risiken nicht wesentlich betrachten.

00:21:48: Also auch da nochmal zusätzlich zu den eben genannten Themen weitere Erleichterungen.

00:21:53: Und zuletzt auch für die sehr kleinen Institute, also die unter einer mediale

00:21:58: Bilanzsumme ergeben sich nochmal weitreichende Änderungen.

00:22:02: Da muss man sagen, die sind aber auch nicht ganz neu, weil sie haben sich tatsächlich

00:22:06: schon durch das Aufsichtsschreiben im Jahr 2024, wo schon über Erleichterungen

00:22:11: geschrieben wurde, ergeben haben. Die wurden jetzt eben in die Emmerisk übernommen.

00:22:15: Da sind solche Sachen wie im Bereich Stresstest, dass dort zum Beispiel kein

00:22:19: Inversensstresstest durchgeführt werden müssen.

00:22:21: Dass das ganze Thema Compliance und interne Revision in Richtung Auslagerung

00:22:26: etwas vereinfacht wird und dass eben auch in der Kreditpraxis eine Rotation

00:22:30: bei der Bewertung von Immobiliensicherheiten beispielsweise nicht notwendig dort ist,

00:22:34: was wahrscheinlich aufgrund der personellen Ausstattung dieser Institute eh schwierig ist,

00:22:38: da mit mehreren Gutachtern auch nochmal zu arbeiten.

00:22:41: Insofern auch da nochmal zusätzliche Erleichterungen und das geht aus meiner

00:22:44: Sicht in die richtige Richtung.

00:22:45: Wir sehen aber, wir sind sehr, sehr im Detail. Es ist jetzt nicht so,

00:22:48: dass die MaRisk komplett einmal neu geschrieben wurden und alles,

00:22:51: was bislang galt, nicht mehrgürtig ist, sondern es sind einfach punktuelle Erleichterungen,

00:22:54: die aber hoffentlich zumindest zum Teil Erleichterungen der einzelnen Institute führen.

00:23:00: Wie geht es denn jetzt aber auch mit der 9.MaRisk-Novelle weiter?

00:23:05: Also wir haben die Konsultationsleistung ja jetzt Anfang April erhalten und

00:23:09: was wären denn jetzt die nächsten Schritte der Aufsicht?

00:23:12: Vielleicht erst nochmal so ein kleiner Schmunzler. Sie kam ja am 1. April.

00:23:16: Manch einer mag das für einen Scherz gehalten haben, ist es aber nicht.

00:23:20: Insofern, also bitte ernst nehmen. Und die Aussage von Christian, es ist nicht alles neu.

00:23:24: Wenn man einmal reinguckt, erschreckt man erst mal, gerade in der Änderungsfassung,

00:23:28: weil es ist schon wirklich überall rot. liegt aber daran, dass halt so wie ausgeführt,

00:23:32: was gestrichen worden ist, was zusammengefasst worden ist.

00:23:35: Also insofern, man wird vieles auch noch wiedererkennen, auch wenn man auf den

00:23:38: ersten Blick meint, es wäre komplett neu geschrieben worden.

00:23:41: Ja, wie geht es weiter? Vielleicht zum Zeitrahmen erstmal. Es läuft jetzt gerade

00:23:45: auch die Stellungnahme.

00:23:46: Bis zum 8. Mai können entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden.

00:23:50: Die werden jetzt gerade ausgearbeitet, über die Verbände auch vor allen Dingen.

00:23:54: Dann wird die Aufsicht das anschauen. Es ist ja schon mal grob gesagt worden,

00:23:58: dass man sich so eine Veröffentlichung zum Ende des Jahres vorstellen kann.

00:24:02: Wir hatten ja schon diverse Male, das ist ja kurz vor Weihnachten,

00:24:05: eine Novelle dann aufgelegt worden ist.

00:24:09: Das muss man jetzt abwarten. Ganz konkrete Aussage gibt es nicht,

00:24:12: aber wir erwarten das zum Jahresende und wir erwarten auch, dass es keine großen

00:24:17: Übergangsfristen geben wird.

00:24:18: Das heißt also nicht, dass man sagen kann, in einem halben Jahr,

00:24:21: in einem Jahr treten dann erst die Sachen in Kraft, sondern man sollte sich

00:24:25: darauf einstellen, dass...

00:24:27: Das meiste oder wirklich alles dann halt schon mit Veröffentlichung dann auch

00:24:31: dann in Kraft tritt, also auch keine große Zeit da mehr bleibt,

00:24:35: sich dann halt daran auszurichten.

00:24:37: Deswegen macht es natürlich auch Sinn, sich jetzt mit den Themen zu befassen

00:24:40: und zu schauen, welche Erleichterungen gibt es, welche will ich in Anspruch

00:24:44: nehmen, weil auch das muss ja verändert werden im Haus.

00:24:47: Auch hier müssen ja dann Veränderungen in Prozessen, Arbeitsanweisungen angegangen

00:24:51: werden, aber auch natürlich,

00:24:54: welche zusätzlichen Anforderungen gilt es umzusetzen und gerade der Bereich

00:24:58: ESG und IT-Risiken wird man auch nicht innerhalb von zwei Wochen dann halt die

00:25:03: Anpassung vornehmen können.

00:25:04: Insofern sollte man sich jetzt dann

00:25:06: schon noch in der laufenden Phase der Konsultation damit beschäftigen.

00:25:09: Genau, vielleicht ergänzend, man muss auch sehen, die letzten Konsultationen

00:25:13: und die Endfassung, da hat sich nicht wesentlich viel geändert,

00:25:15: von daher würde ich auch das unterstreichen, was Ulf gesagt hat,

00:25:18: gerne jetzt schon befassen.

00:25:19: In der Vergangenheit wurde es dann doch immer recht knapp, wenn die tatsächlich

00:25:22: in MaRisk veröffentlicht wurden, gehen wir davon aus, Oktober, November sind halt

00:25:26: nicht mehr so viele Wochen Zeit, um das anzupassen.

00:25:28: Und insofern lieber früh starten, als dann am Ende irgendwie in zeitliche Engpässe zu kommen.

00:25:36: Was ich gerne nochmal kurz anbringen möchte, Ulf hat ja den zeitlichen Ablauf

00:25:40: der Eigenemeris besprochen.

00:25:42: Ich würde ein bisschen Werbung nochmal machen. Wir haben neben dem Podcast irgendwie

00:25:46: noch drei weitere Themen, die wir einmal hier vielleicht ansprechen können.

00:25:49: Und Lena können wir vielleicht auch im Nachgang in die Shownotes einmal einfügen.

00:25:51: Wir werden einen Banking Hub-Artikel hier zu veröffentlichen.

00:25:53: Wir haben eine Landingpage veröffentlicht, wo wir alles auch ZDB-seitig sammeln,

00:25:57: was wir dort an Neuerungen, an Einflüssen mitnehmen.

00:26:02: Und wir haben auch ein explizites Webinar, wo wir auch alle Hörerinnen und Hörer gerne einladen am 13.

00:26:07: Mai, wo wir auch nochmal über die Themen drüber gehen.

00:26:10: Also von daher würden wir uns

00:26:11: freuen, wenn da möglichst viele auch der Hörerinnen und Hörer teilnehmen.

00:26:15: Ja, sehr cool. Lieben Dank für den Einblick nochmal. Genau, ihr hattet es ja

00:26:18: schon vorher angeteasert, dass noch ein bisschen was kommt.

00:26:20: Wir werden die Links auf jeden Fall alle noch in den Shownotes integrieren,

00:26:23: sodass ihr da dann auch eben auf den Artikel, auf die Landingpage und auch auf

00:26:26: die Anmeldung für das Webinar kommt.

00:26:29: Vielleicht zum Schluss nochmal eine Gesamtbewertung. Wie bewerten wir denn jetzt

00:26:33: diese neuen MaRisk? Wir haben es ja schon immer so ein bisschen angerissen.

00:26:37: Also es ist ein Aufräumen. Es ist ein sicherlich Schritt in eine Richtung,

00:26:42: das ist übersichtlicher, wird mega komplex. Das war auch das Ziel der Aufsicht.

00:26:46: Wir haben aber auch gezeigt, es geht nicht nur zurück. Es gibt noch neue Anforderungen.

00:26:50: Und Anforderungen sind jetzt auch richtigerweise proportional nach größeren

00:26:55: Klassen aufgestellt. und letzter Satz dazu sind auch diese Prinzipienorientierungen.

00:27:00: Und da vielleicht nochmal so eine abschließende Sichtweise drauf.

00:27:03: Das hat immer Chancen und Risiken.

00:27:06: Natürlich ist es erstmal gut zu sagen, ich kann als Institut entsprechend selber

00:27:11: ausgestalten, mache eine Prinzipvorgabe, wie ich eine Methode,

00:27:16: einen Prozess gestalte.

00:27:18: Das Risiko natürlich dabei ist immer, dass natürlich dann im Rahmen einer zum

00:27:22: Beispiel 44er Prüfung die Aufsicht das anders einwertet.

00:27:25: Und natürlich, je weniger konkret Dinge vorgegeben sind, desto eher kann ich

00:27:30: natürlich aus Sicht einer Aufsicht Dinge anders oder vergessen haben umzusetzen.

00:27:35: Deswegen hat man ja in den letzten Jahren immer mehr reingeschrieben,

00:27:38: weil das halt oftmals Dinge waren,

00:27:40: die man erwartet hätte im Rahmen von Prüfungen, aber nicht gesehen hat.

00:27:43: Das wird sich jetzt zeigen müssen, auch dann hinterher, wenn die Ämmeristen mal wirken,

00:27:47: inwieweit halt diese Verantwortungsübernahme und auch Chance nicht auch auf

00:27:53: der anderen Seite hinterher wieder zu einem Risiko werden kann,

00:27:55: wenn dann halt in Prüfungen Erwartungen der Aufsicht wieder prallen auf Erwartungen

00:28:00: oder Annahmen der Institute und die nicht zusammenpassen.

00:28:04: Vielen Dank, Ulf und Christian, für den Austausch. Es waren super interessante

00:28:07: Einblicke dabei zur neunten MaRisk-Novelle.

00:28:10: Ja, vielen Dank. Ich glaube, wir bleiben an dem Thema dran und freuen uns schon

00:28:15: über zukünftige Podcasts zu dem Thema und sind sehr gespannt,

00:28:17: wie gesagt, wie die Banken das Thema neunter Emmerisk-Novelle umsetzen.

00:28:21: Ja, von meiner Seite herzlichen Dank und wir freuen uns auch auf Fragen,

00:28:24: auf Anregungen, also gerne auch auf uns zukommen.

00:28:27: Wir wollen es auch gerne nutzen, um dann halt ins Gespräch in Kontakt zu treten.

00:28:31: Zum Beispiel per Mail oder per Social Media. Und wenn euch die Folge gefallen

00:28:35: hat, abonniert gerne den Podcast, lasst eine Bewertung da und teilt den Podcast mit eurem Netzwerk.

00:28:41: Wir freuen uns auf euch bei der nächsten Folge von Sound of Finance.

00:28:44: Lieben Dank und bis dahin.

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