Weihnachtsstimmung überall: Wie die neuen BaFin-Erleichterungen kleinere Banken entlasten.

Shownotes

In dieser Episode unseres Podcast werfen wir einen Blick auf die aktuellen Aufsichtsmitteilungen der BaFin, die im November veröffentlicht wurden und spezifische Erleichterungen für kleinere Banken vorsehen. Diese Anpassungen sind besonders relevant für Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 5 Milliarden Euro. Im Gespräch mit unseren Gästen, Dr. Ulf Morgenstern und Christian Klaus – ausgewiesenen Experten im Bereich der Regulierung von Regionalbanken – gehen wir den Hintergründen dieser Neuerungen nach, identifizieren, wer konkret betroffen ist, und analysieren die möglichen Auswirkungen der neuen Richtlinien auf die Bankenlandschaft. Zunächst erläutern wir den Kontext der Mitteilung. Lange Zeit haben kleinere Institute darauf hingewiesen, dass sie aufgrund ihrer Größe und geringeren Risiken nicht den gleichen strengen regulatorischen Anforderungen ausgesetzt sein sollten wie große Banken. Die jüngste Mitteilung kann daher als eine Art „Weihnachtsgeschenk“ für Sparkassen und Volksbanken betrachtet werden, das ihnen die Möglichkeit bietet, in bestimmten Bereichen von Erleichterungen zu profitieren. Dies stellt einen wichtigen Schritt dar, um das Prinzip der Proportionalität in der Regulierung zu wahren und die spezifischen Gegebenheiten kleinerer Institute zu berücksichtigen. Anschließend betrachten wir die neun Bereiche, in denen diese Erleichterungen Anwendung finden können. Besonders im Risikomanagement, im Compliance-Bereich und im Auslagerungsmanagement werden Vereinfachungen eingeführt. Beispielsweise wird im Kreditgeschäft eine Differenzierung zwischen risikorelevanten und nicht risikorelevanten Kreditnehmern vorgenommen, was den Prozess der Kreditvergabe und -überwachung erheblich erleichtert. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Erleichterungen als Optionen und nicht als Pflicht umgesetzt werden können, wodurch den Banken zusätzliche Flexibilität geboten wird. Wir diskutieren zudem die praktische Relevanz dieser Erleichterungen und welche Auswirkungen sie auf den Alltag der Banken haben könnten. Die Klarstellung der BaFin, dass es sich nicht um neue Anforderungen, sondern um eine Präzisierung bestehender Regelungen handelt, hat in der Branche zusätzliche Verunsicherung ausgelöst. Dennoch stellen diese Erleichterungen einen Schritt in die richtige Richtung dar, auch wenn die tatsächlichen Auswirkungen und der Nutzen von den Institutionen sorgfältig geprüft werden müssen. Darüber hinaus analysieren wir, welche Konsequenzen die neuen Richtlinien für die Prüfer haben könnten und ob sie tatsächlich zu einer Entlastung führen oder möglicherweise neue administrative Herausforderungen mit sich bringen. Besonders für Banken, die in Netzwerken arbeiten, könnte der Aufwand zur rechtlichen und organisatorischen Umsetzung der Erleichterungen größer sein als die Vorteile, die sie versprechen. Abschließend behandeln wir die Frage, ob und wie weitere Erleichterungen konkretisiert werden könnten. Die allgemeine Auffassung ist, dass dies ein erster Schritt darstellt, während gleichzeitig an der Anpassung zukünftiger Regelungen gearbeitet wird, die speziell auf die Struktur der deutschen Bankenlandschaft zugeschnitten sind.

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Transkript anzeigen

00:00:00: Music.

00:00:06: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Sound of Finance, dem Podcast von ZDB.

00:00:12: Schön, dass ihr wieder dabei seid. Bekanntlich sind Banken stark reguliert.

00:00:16: Der Umfang der Anforderungen und die Intensität der Überwachung durch die Aufsicht

00:00:20: hat in den letzten Jahren zugenommen.

00:00:21: Lange haben bereits kleinere Institute Öffnungsklauseln bzw.

00:00:26: Erleichterungen im Sinne des Proportionalitätsprinzips gefordert.

00:00:29: Nun kam von der BaFin Ende November eine Aufsichtsmitteilung,

00:00:33: in der sie Erleichterungen für bestimmte Institute konkretisiert hat.

00:00:37: Ein eher ungewöhnlicher Schritt. Wir wollen heute in einer kurzen Podcast-Folge

00:00:41: einmal genauer diskutieren, was es mit den Erleichterungen auf sich hat,

00:00:45: wer betroffen ist und was das für Banken bedeutet.

00:00:48: Mein Name ist Jan Müller-Detard, ich bin Berater bei ZDB und freue mich auf

00:00:52: das Gespräch mit meinen Gästen Ulf Morgenstern und Christian Klaus.

00:00:56: Beide sind Regulatorexperten für

00:00:58: Regionalbanken und Mitglieder des ZDB-Kompetenzzenters Sonderprüfungen.

00:01:02: Hallo Ulf, hallo Christian, herzlich willkommen im Podcast. Schön,

00:01:06: dass ihr wieder bei uns seid.

00:01:08: Ja, hallo Jan, wir freuen uns auch. Schön, dass wir als Abschluss noch einmal

00:01:11: zusammenfinden. Hallo Jan und hallo Ulf, ich freue mich auch.

00:01:15: Ja, lasst uns in unserer letzten Folge einmal durchstarten für das Jahr.

00:01:18: Welche Institute sind von der Erleichterung betroffen? Welche sind es nicht?

00:01:22: Ich glaube, ich mache mal starten vielleicht. Erstmal waren wir alle relativ

00:01:26: überrascht, dass dann diese Aufsichtsmitteilung kam.

00:01:28: Also es gibt ja schon seit langer, langer Zeit immer Diskussionen über Small

00:01:32: Banking Box, über Erleichterungen gerade für kleinere Institute.

00:01:37: Wo auch, glaube ich, nachvollziehbar ist, dass sie nicht die gleichen Regeln

00:01:40: anwenden müssen wie auch die Großbanken oder auch sehr risikobahfte Institute.

00:01:44: Dann kam sozusagen als Weihnachtsgeschenk das Ganze noch einmal für die Sparkassen

00:01:49: und für die Volksbanken, vor allen Dingen ja dann Ende November.

00:01:52: Es trifft vor allen Dingen halt die Banken bis zu einer Bilanzsumme von 5 Milliarden.

00:01:56: Es gibt da noch weitere Einstufungen, aber ich glaube, für die grobe Abschätzung,

00:02:01: also für die Institute von 0 bis 5 Milliarden, die auch nicht risikoerachtet

00:02:05: sind, also keinen großen Eigenhandel haben und weitere Kriterien,

00:02:09: die können von diesen Erleichterungen profitieren und prüfen,

00:02:13: ob sie die in Anspruch nehmen wollen oder nicht.

00:02:15: Das ist ja auch eine Option, ist also auch keine Verpflichtung,

00:02:17: Aber zumindest mal jetzt die Chance, das eine oder andere als Erleichterung

00:02:22: dann in der Praxis dann umzusetzen.

00:02:24: Ja und warum kam es denn dazu, dass es für bestimmte Institute,

00:02:27: also für die Kleinen jetzt Erleichterungen gibt?

00:02:29: Eigentlich hat man über die letzten Jahre ja eher die Tendenz feststellen dürfen,

00:02:32: dass die Regulatorikanforderungen zugenommen haben.

00:02:35: Genau, also es ist schon eine lange Historie der Diskussion,

00:02:39: sowohl auf der Aufsichtsliedenseite als auch bei den Instituten.

00:02:42: Ich möchte nur daran erinnern, dass ja schon 2017 selbst die Bundesbank ja mal

00:02:47: diesen Bereich Small Banking Box auf den Weg gebracht hatte,

00:02:51: allerdings nur als Gedankenspiel, noch ohne konkrete Erleichterungen.

00:02:56: Letztendlich ist das, was jetzt rauskommt, eigentlich gar nichts Neues,

00:02:59: sondern aus Sicht der Aufsicht nur eine Klarstellung.

00:03:01: Also aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement, MRS,

00:03:05: wenn man da vorne reinschaut, wird ja immer wieder erwähnt auch die Proportionalität

00:03:09: oder auch die doppelte Proportionalität an den Institute.

00:03:12: Und aus Sicht der BaFin hätte man diese Erleichterungen, die jetzt sozusagen

00:03:16: explizit aufgeschrieben worden sind, immer schon anwenden können.

00:03:20: Aber da ja scheinbar da also Unsicherheit bestand in der Praxis,

00:03:25: aber wohl auch auf der Prüfungsseite hat man sie jetzt noch einmal explizit niedergeschrieben.

00:03:31: Aber eigentlich, wenn man es genau liest, sind sie nicht neu,

00:03:34: sondern hätten schon in den letzten Jahren auch immer in Anspruch genommen werden können.

00:03:38: Ja, Christian, vielleicht mal eine Frage in deine Richtung. Welche konkreten

00:03:41: Erleichterungen gibt es?

00:03:42: Könnt ihr einmal einen kurzen Überblick geben und dann schauen wir tiefer in

00:03:46: zwei, drei ausgewählte Erleichterungen hinein?

00:03:48: Ja gerne. Es sind insgesamt neun Bereiche, wo die Aufsicht sehr konkret Dinge

00:03:53: aufgeschrieben hat, wo Erleichterungen für die Institute möglich sind.

00:03:56: Das ist vor allem im Bereich Risikomanagement der Fall, aber auch in anderen

00:04:00: Themen wie dem Beauftragtenwesen, im Bereich Auslagerungsmanagement,

00:04:04: wo wir in den letzten Jahren, wie du eben schon richtig gesagt hast,

00:04:06: eher Verschärfungen wahrgenommen haben.

00:04:08: Hier haben wir jetzt auch konkrete Erleichterungen im Kreditgeschäft,

00:04:11: kleinere Erleichterungen und auch im Bereich der Sanierungsindikatoren.

00:04:15: Insofern Unterblumenstrauß und ja insgesamt, wie gesagt, neun Bereiche,

00:04:19: wo man wirklich Erleichterungen feststellen kann. Insofern können sich die Banken

00:04:23: daran wirklich gut orientieren.

00:04:25: Lass uns doch mal in einen dieser Bereiche oder nachher mehrere auch genauer

00:04:29: reinschauen und mal mit dem Kreditbereich starten. Was gibt es dort für Erleichterungen?

00:04:33: Ja, sehr gerne. Genau, der Kreditbereich hat ja in den letzten Jahren auch verschärfte

00:04:37: Anforderungen mit sich gebracht,

00:04:39: insbesondere durch die Kombination von MRS-Regelungen und dem Thema Eberleitlinien,

00:04:44: also den europäischen Aufsichtsvorgaben, die jetzt auch zumindest teilweise

00:04:48: umgesetzt werden müssen durch eine Verwaistechnik in den MRS.

00:04:51: Da haben wir ja vor kurzem nochmal drüber gesprochen.

00:04:53: Da ist es aber auch ganz wichtig, dass man jetzt schaut, wie ist es denn mit

00:04:57: den Erleichterungen für deutsche Institute,

00:05:00: weil die EBA-Leitlinien sind ja entsprechend für die europäischen Institute

00:05:03: relevant und die sind meistens halt deutlich größer als die deutschen Institute

00:05:06: und da war insbesondere das Thema in Bezug auf Kredit die Frage,

00:05:10: gibt es noch die Risikorelevanz?

00:05:11: Das Risikorelevanz unterscheidet so ein bisschen das Kreditportfolio in eben

00:05:15: risikorelevante und nicht risikorelevante Kreditnehmer und da kann man wirklich

00:05:20: Erleichterungen bei den nicht risikorelevanten Kreditnehmern bezüglich der Kreditvergabe,

00:05:24: aber auch die Überwachung feststellen.

00:05:26: Und hier, das war eines der wesentlichen Punkte der Erleichterung,

00:05:29: also keine konkrete Erleichterung, dass man sagt, okay, ab jetzt ist weniger

00:05:32: zu tun, aber nochmal eine wichtige Klarstellung, dass die Risikorelevanz auch

00:05:36: weiter möglich ist bei der Anwendung der Eberleitlinien.

00:05:38: Insofern ist das ein gutes Zeichen im Sinne von zukünftig, egal welche Vorgaben,

00:05:44: also deutsche Vorgaben oder europäische Vorgaben erfüllt werden müssen,

00:05:47: die Erleichterung im Kreditgeschäft bezüglich Risikorelevanz gibt es weiter.

00:05:50: Insofern, das ist noch keine wirkliche konkrete Erleichterung im Doing,

00:05:54: aber was möglicherweise dann schon eine Erleichterung sein dürfte,

00:05:58: ist beim Thema Marktschwankungskonzept, also ist bezogen auf die Überprüfung

00:06:03: von Immobilienrisiken.

00:06:04: Hier ist es so, dass im Bereich der Immobilien Sicherheiten regelmäßig Überprüfungen

00:06:08: stattfinden müssen, um die Wertheitigkeit weiter festzustellen.

00:06:11: Hierfür sind bei einzelnen Sicherheiten regelmäßige Überprüfungen notwendig,

00:06:15: aber was umso wichtiger ist, ist auf Portfolio-Ebene geschaut wird,

00:06:19: wie jetzt sich der Immobilienmarkt entwickelt.

00:06:21: Hat sich hier möglicherweise auf Portfolio-Ebene eine Reduzierung des Marktpreises ergeben.

00:06:26: Hierzu müssen die Institute eben ein sogenanntes Marktschwankungskonzept durchführen,

00:06:31: um jährlich zu überprüfen, ob sich die Immobiliensicherheiten oder insgesamt

00:06:35: auch der Immobilienmarkt verändert hat und müssen entsprechend dann auch die

00:06:39: Immobilienpreisentwicklung auf dem Schirm haben.

00:06:41: Dieses jährliche Marktschwankungskonzept kann nun grundsätzlich darauf verzichtet

00:06:45: werden, wenn entsprechend eigene Transaktionen, also eigene Untersuchungen,

00:06:48: eigene Indikatoren, wie es in der Region aussieht, durchgeführt worden und so

00:06:52: entsprechend schon ein guter Einblick gewonnen werden kann.

00:06:54: Insofern konkrete Erleichterung, dass das Marktschwankungskonzept möglicherweise

00:06:57: nicht vollständig umgesetzt werden muss.

00:06:59: Genau, eine weitere Erleichterung, hatte ich aus dem Vorgespräch gehört,

00:07:02: gibt es im Kontext Stresstesting. Wie sieht es denn da aus?

00:07:06: Genau, Stresstests werden regelmäßig im Rahmen der Risikotragfähigkeitsberechnung

00:07:09: durchgeführt und führen eben zu einem hohen Aufwand bei der Berechnung,

00:07:13: aber auch vor allem bei der Analyse der Ergebnisse.

00:07:16: Hier ist es nun so, dass bei den Instituten die Anzahl und auch die Komplexität

00:07:20: der Stresstests reduziert werden kann.

00:07:22: Also es muss nicht das gesamte Stresstestprogramm zukünftig quartalsweise neu

00:07:26: berechnet werden. Es kann möglicherweise auch die Vorjahres- oder Vormonatsergebnisse

00:07:31: referenziert werden und die entsprechenden Stresstests können rollierend eben aktualisiert werden.

00:07:35: Hier haben wir nochmal eine Unterscheidung zu kleinen und sehr kleinen Instituten.

00:07:39: Geht so ein bisschen auf den sogenannten ICAP-Leitfaden, wo der Risikotragfähigkeit

00:07:43: nochmal unterteilt wird in Institute unterhalb von einer Milliarde Euro.

00:07:48: Hier gibt es weitere Erleichterungen, zum Beispiel brauchen Sie nur einen risikoartenübergreifenden

00:07:53: Stresstest je Risikoart machen. und sie müssen auch die risikoartübergreifenden

00:07:58: Stresstests deutlich weniger begründen, deutlich weniger zuschneiden,

00:08:02: wie es die größeren Banken tun.

00:08:03: Auch die inversen Stresstests müssen für diese Institute überhaupt nicht mehr

00:08:07: durchgeführt werden, was auch nochmal eine zusätzliche Erleichterung ist.

00:08:10: Da gibt es noch weitere Erleichterungen, die sehr ins Detail gehen,

00:08:12: aber insgesamt ist das die richtige Richtung, weil Stresstestergebnisse in der

00:08:15: Regel gar nicht zu so einer großen Aussage geführt haben, dass man entsprechend

00:08:19: hieran Steuerungsmaßnahmen festmachen konnte.

00:08:22: Ja, dann haben wir noch einen dritten Bereich, wo es auch Vereinfachungen gibt,

00:08:25: das Berichtswesen. Ulf, was gibt es da für Erleichterungen?

00:08:28: Genau. Ich würde vielleicht nochmal die anderen Bereiche kurz zusammenfassen.

00:08:31: Ich würde mal so drei Cluster sehen, die man bilden kann aus den Schreiben.

00:08:36: Das ist einmal Erleichterungen, die eigentlich schon längst Praxis sind.

00:08:39: Ich würde hier mal nennen so das Beauftragtenwesen oder auch die Auslagerung.

00:08:43: Also das ist das, was eigentlich heute schon immer auch vorzufinden wird.

00:08:46: Da wird es auch keine so großen Änderungen mehr geben. Wir haben dann den zweiten

00:08:50: Bereich, die echten Erleichterungen, die auch gerade Christian ansprach,

00:08:53: gerade im Bereich Stresstest, im Bereich Marktschwankungskonzept,

00:08:56: wo man auch wirklich dann halt die Prozesse vereinfachen kann.

00:08:59: Und der dritte Bereich, da fällt auch das Berichtswesen jetzt mit rein.

00:09:01: Ich habe es ja genannt, die fraglichen Bereiche.

00:09:04: Also so, man kann jetzt beim Berichtswesen auf eine, das muss ja ein Bericht,

00:09:08: muss ja immer, also ein Gesamtrisikobericht vierteljährlich abbegeben werden.

00:09:11: Und in den stabilen Bereichen darf man dann auf eine Aktualisierung verzichten.

00:09:16: Explizit ausgenommen. Es ist das Adressrisiko und das Liquiditätsrisiko.

00:09:20: Ich glaube nachvollziehbar einmal das Hauptrisiko in den Häusern und natürlich

00:09:24: das Liquiditätsrisiko auch stark schwankend.

00:09:27: Angeführt als Möglichkeit ist zum Beispiel das Anlagebuch, also die eigenen Wertpapiere.

00:09:31: Hier wäre schon mal zu hinterfragen bei Zinsänderungen, ob das nicht doch auch

00:09:35: dann sinnvoll ist, das zu aktualisieren und auch dann Hinweise auf die Strategie

00:09:40: und die Kapitalplanung dürfen außen vor gelassen werden.

00:09:44: Wermutstropfen, man muss dann aber mindestens einen weiteren Puffer von zwei

00:09:47: Prozent auch dann halt dann aufnehmen. Also auch das muss man sich erst mal leisten können.

00:09:52: Also hier bin ich A der Meinung, sind die Voraussetzungen unter Umständen schwierig

00:09:55: zu erreichen und auch die Frage natürlich hier eher aus einer betriebswirtschaftlichen

00:09:59: Brille heraus, ist es sinnvoll, diese Erleichterung in Anspruch zu nehmen oder

00:10:03: will ich nicht aktuelle Steuerungsinformationen haben,

00:10:06: die natürlich dann halt auch wirklich auch mal wichtig sind für mein Handeln.

00:10:10: Ähnlich ist es als zweites Beispiel für diesen Bereich der fraglichen Risikoinventur.

00:10:16: Es gibt auch an den Randbereichen Erleichterungen. Macht man eh nur einmal pro Jahr.

00:10:22: Auch hier wäre ich jetzt eher ein Freund davon, lieber ein vollstellendes Bild

00:10:25: zu haben, als dann dort die einmal nur pro Jahr auftretende Erleichterungen zu nehmen.

00:10:31: Insofern muss auch jedes Haus selbst für sich überlegen, wie gehe ich mit diesen

00:10:35: möglichen Erleichterungen um.

00:10:36: Ich spaße an optional und diese drei Cluster würde ich halt bilden.

00:10:39: Eh gelebte Praxis, wirkliche Erleichterungen und kritisch zu hinterfragen,

00:10:44: ob dann wirklich ein echter Nutzen ist, auch aus einer Steuerungssicht heraus.

00:10:48: Genau, da haben wir von vielen Erleichterungen gesprochen. Ab wann gelten die

00:10:50: denn? Ich hatte es ja angedeutet, aus Sicht der Aufsicht ist es ja eigentlich nur eine Klarstellung.

00:10:55: Deswegen, sie galten eigentlich schon immer, kann man sagen.

00:10:58: Also sie gelten damit auch jetzt schon auch sofort.

00:11:01: Interessant ist aber nochmal der letzte Satz, der mit drin steht.

00:11:04: Ich würde da noch kurz vorlesen, da steht nämlich drin. Denn soweit Sachverhalte

00:11:07: in Prüfungen noch abweichend zu den Vorgaben dieser Aufsichtsmitteilung gewürdigt

00:11:11: würden, sind sie entsprechend nicht mehr als Mängel zu bewerten.

00:11:14: Zeigt also auch, selbst die Aufsicht, selbst die Prüfer haben diese Erleichterung

00:11:18: noch nicht immer als schon gegeben hat angesehen, sondern es wurde deswegen

00:11:22: nochmal explizit halt dann aufgenommen.

00:11:25: Insofern gelten sie quasi jetzt ab Veröffentlichung, wenn man es ganz genau

00:11:28: nimmt, halt schon immer.

00:11:29: Und vielleicht noch ein letzter Gedanke, der nochmal ist jetzt mit den Erleichterungen,

00:11:33: muss man auch mal schauen. mal, wir sprechen da von kleineren Instituten,

00:11:37: oftmals ja Volksbanken, Sparkassen, die halt in Verbünden oftmals drin sind.

00:11:40: Das heißt also, ich habe dann zentrale Dienstleister für fachliche Fragen,

00:11:44: für IT-Umsetzungen. Da sehen wir gar keine Erleichterung, weil sobald ich ja,

00:11:48: größere Häuser habe, die das nicht in Anspruch nehmen können,

00:11:51: muss ich das volle Angebot ja auch dann sicherstellen.

00:11:54: Das heißt, also bei diesen Dienstleistern wird die Erleichterung also nicht zum Tragen kommen.

00:11:58: Im Gegenteil, sie müssen vielleicht Schalter einbauen, nicht so klein,

00:12:02: nutzen nicht alles, groß nutzen alles.

00:12:04: Also hier ist eher das Gegenteil dann dort auch zu sehen.

00:12:07: Also da ist es wirklich nur maximal auf der Institutsebene dann als Erleichterung einzuwerten.

00:12:11: Ulf, jetzt hast du es ja sozusagen schon ein Stück weit relativiert und hast

00:12:14: auch gerade schon gesagt, dass in Teilen die Erleichterungen optional sind.

00:12:17: Vielleicht nochmal so übergreifend die Frage, welche Auswirkungen seht ihr denn

00:12:20: durch die Erleichterung? Ist das jetzt der große Wurf?

00:12:23: Nein, das würde ich sagen, ist er aktuell noch nicht. Das ist ein guter erster

00:12:26: Schritt und ein Schritt in die richtige Richtung auch.

00:12:29: Man hat jetzt gesehen, es ist sehr detailliert. Wir gehen teilweise sehr tief

00:12:33: in die einzelnen Prozesse.

00:12:35: Ulf hat es eben im Bereich Berichtswesen spezifiziert.

00:12:38: Gehen wir rein. Es ist aber noch nicht so, dass wir wirklich irgendwie von großen

00:12:41: Erleichterungen sprechen, die man auch kapazitätsmäßig in den Banken bemerkt.

00:12:45: Aber es ist halt ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung,

00:12:48: um zu sehen, okay, was kann denn da zukünftig nochmal raus werden.

00:12:51: Auch in dieser Aufsichtsmeldung steht, dass die genau schauen werden,

00:12:54: dass die Aufsicht genau prüfen wird, wie sich die Erleichterungen auf die Banken

00:12:57: auswirken und wie das auch zukünftig möglicherweise dann Berücksichtigung findet.

00:13:01: Also insofern erster Schritt, der in die richtige Richtung geht.

00:13:05: Aber Ulf hat es eben angedeutet, ja, man wird da schauen, ist es denn wirklich

00:13:09: auch bei einzelnen Themen eine Erleichterung oder führt es eher zu Mehraufwand

00:13:12: bei den Verbundunternehmen?

00:13:13: Und man muss eben auch noch schauen, was wollen denn überhaupt die Entscheidungsträger?

00:13:17: Also was will ein Vorstand im Berichtswesen lesen?

00:13:19: Was will ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat dort entsprechend auch an Inhalten haben?

00:13:23: Da kann es eben sein, dass so das Gefühl der Risikoappetit einfach etwas größer

00:13:28: ist und dass die Erleichterungen vielleicht auch gar nicht gewollt werden.

00:13:30: Das muss man auch nochmal berücksichtigen und wir werden es auch intensiv beobachten,

00:13:34: was im Bereich von Prüfungen da jetzt relevant ist, weil auch da haben wir bislang

00:13:38: nicht festgestellt, dass es ein Proportionalitätsprinzip dort gibt.

00:13:42: Sondern dass auch die Prüfer immer unabhängig der Bankgröße die Anforderungen sehen wollen.

00:13:47: Insofern schauen wir mal, was sich da in diese Richtung ergibt.

00:13:51: Da noch ein zweiter Gedanke, den wir eben schon mit den Verbundpartnern ja dann

00:13:56: auch so drin hatten, ist ja die Frage auch,

00:13:58: Erleichterung ist ja immer dann sinnvoll, wenn ich eher manuelle Tätigkeiten

00:14:03: habe, wenn ich also sehr komplexe oder sehr aufwendige Prozesse habe,

00:14:07: heißt natürlich umgekehrt, je automatisierter Verfahren sind,

00:14:12: anzuwenden sind, Daten bereitstellen, Datenqualität dort ist,

00:14:15: umso einfacher kann ich natürlich auch dann solche Dinge dann hinterher anwenden.

00:14:19: Ich sprach es eben an dem Bereich Berichtswesen.

00:14:21: Ich könnte auch das Beispiel Stress-Test halt dann dort anwerfen.

00:14:24: Wenn natürlich Verfahren da sind, die das halt sehr, sehr erleichtern,

00:14:27: ist ja auch die Einsparungsmöglichkeit dann dort jünger verhältnismäßig geringer.

00:14:31: Und die Frage, die wir schon angesprochen hatten, macht es aus einer Betriebswirtschaftungssteuerung

00:14:35: auch dann wirklich Sinn dann dort?

00:14:37: Wenn ich natürlich halt sehr aufwendige Verfahren habe, ganz viel Datenqualitätsmenge

00:14:41: habe, die ich dann manuell berichte, dann sind natürlich jegliche Erleichterungen

00:14:44: immer herzlich willkommen.

00:14:45: Aber natürlich ist der Schritt ja auch bei den Verbundpartnern eher dahin,

00:14:48: das zu automatisieren, zu standardisieren.

00:14:51: Und dann muss man sich wirklich kritisch fragen, ist dann noch das Delta,

00:14:55: was ich jetzt wirklich erspare, wert dessen, was ich dann sozusagen nicht bekomme

00:14:59: an Informationen für meinen Steuerungskanzler aus?

00:15:02: Ich würde gerne noch einmal abschließend ergänzen auf deine Frage,

00:15:05: ob das der große Wurf jetzt ist.

00:15:07: Wir haben eben schon mal kurz diskutiert, dass es neue europäische Vorgaben

00:15:11: gibt, die umgesetzt werden müssen ins deutsche Recht.

00:15:14: Und auch der generelle Wegfall der MR-Risk Das ist immer mal wieder eine Diskussion,

00:15:18: weil jetzt entsprechend immer auf die Eberleitlinie verwiesen wird und gar nicht

00:15:22: mehr alles in Eberes reingeschrieben wird.

00:15:23: Aus meiner Sicht ist das jetzt ein gutes Zeichen im Sinne von wir als deutsche

00:15:27: Aufsicht wollen weiter die Regelungen für unsere individuellen Bankenlandschaften umsetzen.

00:15:33: Insofern ist das für mich ein gutes Zeichen, dass es weiter die Erleichterung,

00:15:36: die es für Deutschland, für die deutschen Institute gibt, weil es ja wirklich

00:15:39: schon von der Struktur deutlich anders ist in europäischen Ländern,

00:15:41: wo es deutlich größere Banken gibt.

00:15:43: Insofern glaube ich, ist das ein guter, richtiger Schritt.

00:15:46: Vielen Dank. Ich fand, glaube ich, auch gerade nochmal den Hinweis von Ulf ganz

00:15:48: interessant, jetzt nochmal auch als Haus individuell zu schauen,

00:15:52: welchen Sinne ergibt es überhaupt, von dieser Erleichterung Nutzen zu ziehen.

00:15:56: Das ist ja, glaube ich, auch der Punkt, den Ulf gerade meinte mit der Optionalität.

00:16:00: So ein bisschen Schritt nach vorne. Jetzt sind die Erleichterungen da.

00:16:02: Wie soll ich damit umgehen?

00:16:03: Fand ich den Hinweis auch nochmal ganz sinnvoll, das nicht einfach so hinzunehmen

00:16:06: direkt, sondern genau zu diskutieren, zu untersuchen, ob wir diese Erleichterung

00:16:10: wirklich ziehen wollen. Vielleicht abschließend nochmal einen Ausblick nach vorne.

00:16:13: Erwartet ihr denn weitere Konkretisierungen zum Proportionalitätsprinzip,

00:16:17: also ähnlich jetzt sozusagen dieser

00:16:19: Auslegung der Aufsicht, die jetzt im November kam? Ich sprach es ja an.

00:16:23: Es kam ein bisschen überraschend, aber es ist ja Weihnachtszeit,

00:16:26: deswegen vielleicht dann auch so ein bisschen als Geschenk unterm Baum.

00:16:29: Aber konkret zu antworten, die Aufsicht spricht selber halt in ihrem Schreiben

00:16:33: von einem ersten Schritt.

00:16:34: Also damit würde man ja dann Schritt zwei, drei und X dann erwarten.

00:16:38: Also dafür würde man ganz klar mal Ja sagen. Was wann kommt,

00:16:41: ist natürlich halt nicht transparent.

00:16:44: Ich glaube, man muss auch noch mal eine Ausführung aus dem Schreiben sich vor

00:16:48: Augen führen. Das sagte auch eben Christian schon.

00:16:50: Sie haben explizit an zwei Stellen sozusagen von den EBA-Vorgaben abgewichen

00:16:55: und eine deutsche Umsetzung daraus gemacht, eine deutsche Vorgabe.

00:16:59: Ich glaube, das ist mal ganz wichtig, dass man hier noch einmal klarstellt,

00:17:02: dass die Aufsicht hier wirklich dann im Sinne der deutschen Institute agiert,

00:17:06: auch eigenständig das Ganze noch einmal festnimmt und das wären auch dann die

00:17:09: Schritte 2, 3 und X, die ich gerade ansprach,

00:17:12: wo man sicherlich auch da nochmal halt schaut, genau, was sind die speziellen

00:17:16: Strukturen mit unserem Drei-Säulen-Prinzip, mit auch dann, ich nenne es auch mal hier noch einmal,

00:17:21: auch speziellen Institutionen, die man gar nicht kennt in Europa,

00:17:24: Schlagwort Bausparkassen, die gibt es nur in Deutschland und Österreich vor allen Dingen.

00:17:28: Und das wäre natürlich die Riesenchance dann, wenn man jetzt dort noch mehr

00:17:31: auf diese Konstrukte, auf diese speziellen

00:17:34: Verbünde und dann auch dann Geschäftsmodelle eingeht, wäre schön.

00:17:39: Die BaFin hat auch angedeutet, dass das entsprechend in den MRISK einzufinden

00:17:43: wird. Wir sind mal sehr gespannt, wann es die nächste MRISK-Novelle geht.

00:17:46: Die achte Novelle ist ja gerade in der Umsetzung, die neunte steht schon in den Startlöchern.

00:17:50: Insofern schauen wir sehr gebannt aufs nächste Jahr 2025, ob wir da auch neue

00:17:55: Erleichterungen in den MRISK sehen werden.

00:17:57: Ja, und dann sicherlich wieder mit euch beiden hier im Podcast zu der neuten

00:18:01: Emmerisco-Welle. Ich würde mich freuen.

00:18:03: Gut, ich glaube, wir sind soweit durch. Vielen Dank für das interessante Gespräch

00:18:06: und die spannenden Einblicke zu diesem Thema.

00:18:08: Vielen, vielen Dank. Sehr gerne. Wir danken auch. Und wer es noch gerne nachlesen

00:18:12: möchte, Banking Hub-Artikel, dazu gibt es auch.

00:18:14: Dann kann man es noch einmal nicht nur anhören, sondern auch einmal durchlesen.

00:18:17: Ja, vielleicht nochmal an euch,

00:18:19: liebe Hörerinnen und Hörer. Das war unsere letzte Folge in diesem Jahr.

00:18:22: Das gesamte Podcast-Team von Sound of Finance wünscht euch eine erholsame Weihnachtszeit

00:18:26: und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

00:18:28: Vor allem möchten wir uns für eure Treue und euer Interesse an unserem Podcast

00:18:32: bedanken. Wir freuen uns bereits auf viele spannende Themen in 2025.

00:18:37: Vielen Dank und bis zum nächsten Mal bei Sysp.

00:18:38: Music.

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