Gruselfaktor Sonderprüfungen? So vermeiden Sie, dass Ihnen die Bankenaufsicht nur „Saures“ gibt.
Shownotes
Der Titel unserer heutigen Episode lässt es schon erahnen: wir veröffentlichen zu Halloween eine Sonderfolge 😉
Denn genau, wie an diesem Tag viele Kinder an den Haustüren klingeln, so klingelt die Aufsicht an den Türen der Banken – im Durchschnitt bei jeder 10. Regionalbank in Deutschland einmal im Jahr.
Die Aufregung ist in beiden Fällen groß. Aber während die meisten Kinder mit etwas Süßem zu besänftigen sind, lässt die Aufsicht eher mal etwas “Saures” da.
Das gilt vor allem, wenn die Bankenaufsicht eine Sonderprüfung ankündigt.
In diesem Jahr fanden bereits einige solcher 44er-Prüfungen (in Anlehnung an §44 Abs. 1 KWG) statt. zeb durfte mehrere der betroffenen Banken unmittelbar in der Vorbereitung, Vor-Ort-Prüfung und Nachbereitung begleiten. Dabei konnten meine beiden Gäste, wie sie gleich selbst erzählen werden, viele Einblicke erlangen und umfangreiche Erfahrungen sammeln, über die sie in dieser Folge berichten werden:
• Wie gehen Prüfer in der Regel bei 44er-Prüfungen vor?
• Welche Schwerpunktthemen gibt es aktuell?
• Und wie können sich Banken gut auf Sonderprüfungen vorbereiten?
Darüber spricht Jan Müller-Dethard, Berater bei zeb, mit Dr. Ulf Morgenstern und Christian Klaus. Beide sind Regulatorik-Experten für Regionalbanken und Mitglieder des zeb.Kompetenz-Centers Sonderprüfungen.
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Music:
Speaker0: Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Sound of Finance, dem Podcast von ZTB.
Speaker0: Der Titel unserer heutigen Episode lässt es schon erahnen. Wir veröffentlichen
Speaker0: zu Halloween eine Sonderfolge.
Speaker0: Denn genau wie an diesem Tag viele Kinder an den Haustüren klingeln,
Speaker0: so klingelt die Aufsicht an den Türen der Banken.
Speaker0: Im Durchschnitt bei jeder zehnten Regionalbank in Deutschland einmal im Jahr.
Speaker0: Die Aufregung ist in beiden Fällen groß. Aber während die meisten Kinder mit
Speaker0: etwas Süßem zu besänftigen sind, lässt die Aufsicht eher mal etwas Saures dar.
Speaker0: Das gilt vor allem, wenn die Bankenaufsicht eine Sonderprüfung ankündigt.
Speaker0: In diesem Jahr fanden bereits einige solcher 44er Prüfungen in Anlehnung an § 44 Absatz 1 KWG statt.
Speaker0: ZDB durfte mehrerer der betroffenen Banken unmittelbar in der Vorbereitung,
Speaker0: Vorortprüfung und Nachbereitung begleiten.
Speaker0: Dabei konnten meine beiden Gäste, wie sie gleich selbst erzählen werden,
Speaker0: viele Einblicke erlangen und umfangreiche Erfahrungen sammeln,
Speaker0: über die sie in dieser Folge berichten werden. Wie gehen Prüfer in der Regel
Speaker0: bei 44er-Prüfungen vor?
Speaker0: Welche Schwerpunktthemen gibt es aktuell und wie können sich Banken gut auf
Speaker0: Sonderprüfungen vorbereiten?
Speaker0: Mein Name ist Jan Müller-Detat, ich bin Berater bei ZDB und freue mich auf das
Speaker0: Gespräch mit meinen Gästen Ulf Morgenstern und Christian Klaus.
Speaker0: Beide sind Regulatur-Experten für
Speaker0: Regionalbanken und Mitglieder des ZDB-Kompetenzzenters Sonderprüfungen.
Speaker0: Ulf kennt sicherlich der ein oder andere von euch schon und Christian ist ein
Speaker0: neues Gesicht bei uns im Podcast.
Speaker0: Herzlich willkommen. Schön, dass ihr bei uns im Podcast seid.
Speaker1: Ja, vielen Dank. Natürlich wieder sehr schön, hier zu sein und mit euch das
Speaker1: gemeinsam auch gestalten zu dürfen.
Speaker0: Ja, hallo auch von mir und vielen Dank für die erstmalige Einladung. Ich freue mich sehr.
Speaker0: Dann lasst uns direkt mal starten mit einem Kurzüberblick zu Sonderprüfungen.
Speaker0: Vielleicht könnt ihr ganz kurz einordnen, welche Arten von Prüfungen gibt es denn überhaupt?
Speaker1: Ich würde mal starten. Wir haben einmal natürlich die große Unterscheidung zwischen
Speaker1: einer turnusmäßigen Prüfung und einer andersbezogenen Prüfung.
Speaker1: Die turnusmäßige Prüfung ist das, was du gerade sagtest.
Speaker1: Man ist irgendwann mal dran, im Schnitt halt so alle acht bis zwölf Jahre oder
Speaker1: zehn Jahre kann man es mal als gute Benchmark nehmen.
Speaker1: Einfach, dass die Aufsicht sich mal wieder vergewissern muss,
Speaker1: dass es von den Abläufen, von den Prozessen, von den Einhaltungen der Regularien auch dann passt.
Speaker1: Die andere Prüfungsart, die anlassbezogene Prüfung, ist natürlich,
Speaker1: wie der Name schon sagt, es bestand einen Anlass.
Speaker1: Das können ungewöhnliche Abschreibungen sein, das können andere Unregelmäßigkeiten sein.
Speaker1: Das veranlasst dann die Aufsicht, auch der Name her, eine Prüfung außer der
Speaker1: Reihe anzusetzen, also eine ungeplante.
Speaker1: Das ist natürlich dann dort gleich mit einem Malus startet, denn es ist ja was
Speaker1: vorgefallen. Im Normalfall ist es so, dass die Aufsicht eine Jahresprüfung,
Speaker1: eine Jahresplanung macht für die Prüfung und dann dort halt festlegt,
Speaker1: welche Schwerpunkte sie nimmt.
Speaker1: Die Klassiker, das werden wahrscheinlich die meisten auch kennen, sind natürlich
Speaker1: Kreditgeschäft auf der einen Seite und Gesamtbanksteuerung und Risikomanagement
Speaker1: auf der anderen Seite und dann auch gerne immer halt ergänzt oder ich sag mal
Speaker1: je nach Geschäftsmodell andere Schwerpunkte noch dazugenommen wie Handelsgeschäfte
Speaker1: oder jetzt seit der siebten Novelle Immobilien-Eingeschäft.
Speaker1: Auslagerung, je nachdem, was halt dann dort so ist und auch als eigenständige
Speaker1: Prüfungsart in Regionalbanken noch nicht ganz so häufig zu sehen,
Speaker1: aber auch durchaus vertreten IT, BAIT, man könnte es jetzt auch noch DORA nennen,
Speaker1: was natürlich dort auch dann halt solche Themen in dem Haus,
Speaker1: aber auch oftmals mit den Verbundpartnern geprüft werden.
Speaker1: Was ist neu dieses Jahr vielleicht so ein bisschen, ist, dass wir halt festgestellt
Speaker1: haben, dass es ja mehr Spezialprüfungen gibt.
Speaker1: Also wir haben jetzt einige Häuser begleiten dürfen, wo halt nur die Gesamtbanksteuerung
Speaker1: als Beispiel geprüft worden ist.
Speaker1: Oder aber ein anderes Haus habe ich vor Augen. Das war also Schwerpunkt-Griff-Prozess
Speaker1: und nur das Liquiditätsmanagement.
Speaker1: Also dort immer halt so, ich sage mal, Schwerpunktsetzungen und gar nicht die ganze Bandbreite mehr.
Speaker0: Wir steigen ja gleich auch ein bisschen tiefer in eure Prüfungserfahrungen im
Speaker0: Bereich Kredit- und Gesamtbanksteuerung ein.
Speaker0: Bevor wir das machen, könnt ihr nochmal ganz kurz skizzieren,
Speaker0: wie läuft denn so eine Sonderprüfung genau ab und was sind so die Herausforderungen
Speaker0: in jeder dieser Phasen? Ja, kann ich sehr gerne übernehmen.
Speaker0: Also wir stellen schon fest, dass es einen relativ einheitlichen Ablauf gibt
Speaker0: im Rahmen von Sonderprüfungen.
Speaker0: Man kann das Ganze in drei Phasen einteilen. Einmal eine Vorphase,
Speaker0: eine Vorortprüfung, wobei man da schon sagen muss, manchmal ist sie gar nicht
Speaker0: vor Ort und eine Nachphase.
Speaker0: Ich sage mal vielleicht kurz zu den einzelnen Phasen was. Vorphase ist eben
Speaker0: so der Beginn vor der Prüfung, wenn die Anordnung, wenn die Anhörung zur Sonderprüfung
Speaker0: erfolgt, wo die Institute in der Regel sechs bis acht Wochen Zeit haben,
Speaker0: bis die Prüfer dann wirklich vor Ort sind,
Speaker0: wo dann die Unterlagen zusammengesucht werden müssen, die angefordert werden,
Speaker0: wo auch die einzelnen Interviews, die dann nachher stattfinden, vorbereitet werden.
Speaker0: Und man sieht schon so ein bisschen an dem Zeitraum, sechs bis acht Wochen ist
Speaker0: natürlich nicht allzu viel, insofern kann man nicht mehr viel anpassen,
Speaker0: sondern kann sich eigentlich nur noch auf das vorbereiten, was dann in der Hauptphase
Speaker0: der sogenannten Vor-Ort-Prüfung stattfindet.
Speaker0: Diese Vor-Ort-Phase beginnt in der Regel mit einer Auftaktpräsentation,
Speaker0: wo die Bank sich selber vorstellen muss, einmal kurz die Schwerpunkte darstellt,
Speaker0: die Strategie vorstellt und danach werden je nach Prüfungsschwerpunkt,
Speaker0: wie Ulf gerade gesagt hat,
Speaker0: dann auch die Interviews stattfinden, wo die einzelnen Prozesse durchgegangen
Speaker0: werden, die einzelnen Prozessschritte besprochen werden, wo die Mitarbeiter
Speaker0: auch befragt werden, wie der Regelprozess ist und wie auch mit Besonderheiten eben umgegangen wird.
Speaker0: Neben diesen Interviews wird natürlich intensiv eine Unterlagendurchsicht von
Speaker0: den Prüfern durchgeführt.
Speaker0: Es werden auch weitere Funktionsprüfungen durchgeführt, sodass dann ein Gesamtüberblick
Speaker0: von den Prüfern erfolgt.
Speaker0: Am Ende gibt es einen sogenannten Sachverhaltsabgleich, wo dann nochmal geschaut
Speaker0: wird, sind die potenziellen Feststellungen wirklich inhaltlich richtig.
Speaker0: Ehrlicherweise hat die Bank dann meistens nicht mehr allzu viele Möglichkeiten,
Speaker0: dagegen zu intervenieren, aber zumindest können grobe Fehler da ausgemerzt werden.
Speaker0: Und dann gibt es eben die Nachphase, wo man auf den Prüfungsbericht wartet.
Speaker0: Das kann auch schon mal bis zu drei bis vier Monate dauern. Manchmal ist es auch schneller.
Speaker0: Und dann gibt es den endgültigen Prüfungsbericht von der Aufsicht,
Speaker0: wo dann meistens die Maßnahmen und die Feststellung ja aufgeführt werden,
Speaker0: die dann in der Regel zu umfangreichen Arbeiten führen zum Abstellen der Prüfungsfeststellung.
Speaker0: Also das ist so der einheitliche Ablauf, der eigentlich regelmäßig durchgeführt wird.
Speaker0: Natürlich variiert er je nach Prüfphase ein bisschen nach links und rechts.
Speaker0: Und Ulf hat ja gerade auch schon gesagt, dass sich in Teilen auch selektiv einzelne
Speaker0: Themen rausgesucht werden.
Speaker0: Was ist denn eurer Erfahrung nach, was sind denn gerade so Schwerpunktthemen in Sonderprüfungen?
Speaker1: Hängt da natürlich davon ab, also jetzt welche Themengebiete genommen werden.
Speaker1: Wir würden gleich nochmal auf die einzelnen Feststellungen kommen,
Speaker1: aber zumindest mal, ich fange mal an mit Gesamtbanksteuerung.
Speaker1: Da gab es ja jetzt natürlich mit der siebten und achten Novelle nochmal Neuerungen,
Speaker1: sowohl im Bereich der Risikotragfähigkeit, Risikoinventur, aber auch jetzt natürlich
Speaker1: im Bereich Zinsrisikomanagement.
Speaker1: Die werden natürlich jetzt schon sehr genau sich angeschaut und auch die Änderungen,
Speaker1: aber auch, ich habe gleich auch eine Feststellung dabei, ich nenne es mal Klassiker,
Speaker1: wo man denkt, das müsste eigentlich abgehakt sein,
Speaker1: wo auch dann regelmäßig zum Beispiel im Bereich Mischungsverhältnisse,
Speaker1: im Bereich der Zinsbuchsteuerung halt immer wieder auch Feststellungen aufgetreten.
Speaker1: Das heißt also, man kann gar nicht alte Bereiche abhaken, die neuen sind aber
Speaker1: trotzdem jetzt schon relevant und auch durchaus in Prüfungen schon auch hoch bewertet.
Speaker1: Also da sehen wir auch Feststellungen F2, F3 regelmäßig.
Speaker0: Okay, und bevor wir jetzt wirklich gleich, es wird spannend,
Speaker0: tiefer einsteigen, vielleicht nochmal eingangs die Frage, warum stellen denn
Speaker0: solche aufsichtlichen Prüfungen für jedes Haus immer eine Herausforderung dar?
Speaker1: Ja, das kann man an drei Punkten festmachen. Das ist einmal natürlich der Punkt Erfahrungswerte.
Speaker1: Wenn man natürlich solche Erfahrungen nur alle zehn, zwölf Jahre macht,
Speaker1: das verblasst natürlich, beziehungsweise viele haben es gar nicht miterlebt
Speaker1: oder waren nicht in der Position, wo sie heute sind,
Speaker1: sodass natürlich dann halt einfach man nicht verschöpfen kann,
Speaker1: was man schon x-mal gemacht hat dann im Jahr.
Speaker1: Das Zweite ist natürlich, wir sprachen es gerade an, MR-Risk-Novellen.
Speaker1: Ich glaube, ihr habt uns vor Auge, wie viel es in den letzten Jahren gab.
Speaker1: Jetzt gerade in den letzten beiden Jahren sogar zwei.
Speaker1: Heißt also auch, zum Teil liegen drei, vier MR-Risk-Novellen zwischen der letzten Prüfung und heute.
Speaker1: Und entsprechend natürlich haben sich die Anforderungen, die man einhalten muss,
Speaker1: also deutlich verschärft oder halt vergrößert, sodass man natürlich dort auch
Speaker1: viel mehr Umsetzung beachten muss.
Speaker1: Und da spielt auch mit rein, dass leider nicht alles in diesen MRIS drinsteht.
Speaker1: Es gibt auch die, wir nennen es immer gerne, Erwartungshaltung der Aufsicht,
Speaker1: also Interpretation von dem, was sie erwarten würden, wie man es umsetzt.
Speaker1: Kann man oftmals gar nicht ganz explizit rauslesen, wird aber trotzdem in der
Speaker1: Feststellung hinterher auch belohnt.
Speaker1: Das heißt also, ich muss auch wissen, wie die Aufsicht solche Sachen auslegt.
Speaker1: Also das sind auch Erfahrungswerte, die man nur über die Kenntnis von mehreren Prüfungen haben kann.
Speaker1: Letzter Punkt, neben Erfahrungswerte und Prüfungsinhalte, ist die Prüfungsdurchführung.
Speaker1: Da muss man wirklich sagen, hat sich über die Jahre hin die Schärfe der Prüfung
Speaker1: halt deutlich angezogen.
Speaker1: Also man hat mehr Feststellungen heute, man hat schwere, härtere Feststellungen.
Speaker1: Also was vielleicht früher noch in F2 war, ist heute auf jeden Fall in F3.
Speaker1: Wir hören ganz oft, gerade Nachprüfungen verstehen wir gar nicht.
Speaker1: Das hatten wir doch vor sieben, acht Jahren auch schon so gehabt.
Speaker1: Damals hat man gar nichts gesagt. Und heute ist ein F2, F3 geworden.
Speaker1: Also auch die Kriterien der Aufsicht haben sich dann dort deutlich verschärft.
Speaker1: Und das ist natürlich für die Häuser schwierig und deswegen ist natürlich eine
Speaker1: intensive Vorbereitung immer hilfreich.
Speaker1: Ich vergleiche es mal ein bisschen mit Obrisk. Seltene Ereignisse,
Speaker1: aber wenn sie eintreten, sind sie leider meist halt dann recht heftig.
Speaker0: Vielleicht noch eine Ergänzung von mir, das war jetzt inhaltlich gesprochen von Ulf.
Speaker0: Wir haben den Podcast heute nicht umsonst Gruselfaktor genannt,
Speaker0: Gruselfaktor-Sonderprüfung.
Speaker0: Tatsächlich ist es so, dass auch eine gewisse Unsicherheit natürlich innerhalb des Institutes da ist.
Speaker0: Die Banken und Sparkassen wissen nicht genau, was kommt auf sie zu,
Speaker0: was wollen die Prüfer von einem und es bindet auch sehr, sehr viele Ressourcen.
Speaker0: Alleine die Unterlagenzusammenstellung und auch die Lieferung der nachgeforderten
Speaker0: Unterlagen ist natürlich ein großer Zeitfaktor.
Speaker0: Insofern ist da auch eine gewisse Unsicherheit da, die wir immer wieder auch spüren.
Speaker0: Und in Vorbereitung, wir machen viele Vorbereitungen von Sonderprüfungen,
Speaker0: auch da versuchen die Leute erstmal ein bisschen zu beruhigen und ein bisschen
Speaker0: die Angst zu nehmen, was kommt denn da überhaupt. Ja, ich glaube,
Speaker0: das ist nachvollziehbar.
Speaker0: Lasst uns ein bisschen tiefer in zwei Themenschwerpunkte einsteigen,
Speaker0: wo ihr Prüfungserfahrungen gesammelt habt.
Speaker0: Das heißt einmal in dem Bereich Kredit und einmal in dem Bereich Gesamtbanksteuerung.
Speaker0: Christian, vielleicht die Frage an dich.
Speaker0: Welche Themen im Bereich Kredit werden sich denn häufig in Prüfungen deiner
Speaker0: Erfahrung nach angesehen? Wo sind da so die häufigsten Prüfungsfeststellungen?
Speaker0: Ja, ich gehe vielleicht mal auf die aktuellsten Themen, die jetzt ganz aktuell
Speaker0: die letzten Monate getroffen wurden, ein, weil, wie Ulf eben schon gesagt hat,
Speaker0: die siebte Amarisk-Novelle hat auch den Kreditbereich stark getroffen.
Speaker0: Hier haben wir wesentliche Änderungen in der Kreditvergabe, aber auch in der
Speaker0: Kreditüberwachung gesehen, sodass natürlich da auch sehr spannend war zu sehen,
Speaker0: was machen die Sonderprüfer daraus. Wir haben in dem Amarisk immer...
Speaker0: Einen gewissen Interpretationsspielraum und der wird letztendlich erst durch
Speaker0: die Sonderprüfung final geklärt, wie die Auslegung ist.
Speaker0: Ich nenne jetzt einfach mal drei Beispiele, die wir jetzt aktuell sehen.
Speaker0: Das eine ist das Thema Kreditvergabestandards.
Speaker0: Eigentlich kein komplett neues Thema durch die MRS-Novelle, aber nochmal neu
Speaker0: auf den Tisch geworfen worden, wo aktuell die Prüfer sehr stark prüfen.
Speaker0: Gibt es einheitliche Kreditvergabestandards in den Instituten,
Speaker0: die so ein bisschen die Kreditrisikostrategie operationalisieren,
Speaker0: sodass da entsprechend auch die konkreten Vorgaben bestehen,
Speaker0: wann kann ein Kredit durchgeführt werden, was ist die Kreditrisikostrategie
Speaker0: des Vorstandes, wann soll wirklich eine Kreditvergabe erfolgen oder wann eben
Speaker0: nicht und die haben wir festgestellt und das sehen wir auch in den Feststellungsgewichtungen,
Speaker0: teilweise wirklich gewichtige F3-Feststellungen im Rahmen von Sonderprüfungen,
Speaker0: dass die Kreditvergabestandards eben nicht einheitlich getroffen wurden,
Speaker0: nicht aussagekräftig genug sind und dass die einfach auch nicht überwacht werden.
Speaker0: Das ist so der eine typische Bereich, ich mache vielleicht mal direkt mit dem
Speaker0: nächsten weiter. Ja, gerne.
Speaker0: Das fällt unter den Bereich Klassiker, wie Urs eben mal genannt hat,
Speaker0: also das Thema Risikorelevanzgrenze.
Speaker0: Im Kreditgeschäft kann man grundsätzlich das Portfolio unterteilen,
Speaker0: einmal nach risikorelevant und nicht risikorelevant.
Speaker0: Im Bereich des nicht risikowandten Geschäfts gibt es Erleichterungen,
Speaker0: die durchgeführt werden können.
Speaker0: Es gibt zum Beispiel kein Vier-Augen-Prinzip, Kreditbearbeitungskontrollen sind
Speaker0: nicht ganz so intensiv und so weiter.
Speaker0: Und für die Festlegung, wann denn ein Kunde oder ein einzelnes Kreditengagement
Speaker0: risikorelevant oder nicht risikorelevant ist, gibt es eben diese Grenze,
Speaker0: die man risikoorientiert ableiten kann.
Speaker0: Die risikoorientierte Ableitung muss eben pro Institut individuell getroffen
Speaker0: werden und muss sich am eigenen Portfolio orientieren. Und das ist eben ganz
Speaker0: wichtig, dass diese Herleitung gut begründet wird, auch am Risiko festgemacht
Speaker0: wird und sich auch spezifischer festbildet.
Speaker0: Also sowas wie, wenn bestimmte Branchenrisiken da sind, muss das bei der Ableitung
Speaker0: der Risikoerlevanzgrenze berücksichtigt werden.
Speaker0: Es muss das Risiko, der Risikowerte auch berücksichtigt werden.
Speaker0: Wie viel im Risiko ist im Nicht-Risikoerlevanzbereich, im Risikoerlevanzbereich und so weiter.
Speaker0: Das muss jährlich gemacht werden, möglicherweise sogar anlassbezogen und das
Speaker0: ist oft den Prüfern irgendwie nicht genau genug, sodass da auch vermehrt Feststellungen auftreten.
Speaker0: Letztes, drittes Thema, was ich nochmal kurz darstellen möchte,
Speaker0: ist das Thema Sensitivitätsanalysen.
Speaker0: Ganz neues Thema, was in diesem Jahr durch die Amarist-Novelle hinzugekommen ist.
Speaker0: Im Rahmen von der Kreditwürdigkeitsbeurteilung müssen jetzt auch sogenannte
Speaker0: Sensitivitätsanalysen erfolgen.
Speaker0: Das heißt, es muss geguckt werden, was ist denn, wenn sich irgendwas verändert
Speaker0: am Markt, aber auch am Kunden, ist dann der Kunde weiter kreditwürdig und kann
Speaker0: seine Zins- und Tilgungsleistungen erbringen.
Speaker0: Und um das zu tun, sind Sensitivitätsanalysen durchzuführen.
Speaker0: Hier wird teilweise in Instituten aktuell noch nicht für alle Bereiche eine
Speaker0: Sensitivitätsanalyse durchgeführt oder sie sind eben nicht umfangreich genug
Speaker0: dokumentiert bzw. analysiert.
Speaker0: Insofern gibt es da auch typische Feststellungen und da wird man,
Speaker0: glaube ich, auch in den nächsten Monaten nochmal intensiver prüfen,
Speaker0: weil das, wie gesagt, auch ein neues Thema ist und da sich die Aufsicht auch
Speaker0: natürlich diese Themen genau anguckt.
Speaker0: Genau, das sind so drei typische Bereiche, die schon zeigen,
Speaker0: dass die Aufsicht auch teilweise sehr tief reingeht und dass die Feststellungen
Speaker0: auch schon gewichtig sein können und auch, wie man es hier sieht,
Speaker0: nicht mal so eben durchzuführen sind, sondern hier muss man sich schon Gedanken machen als Institut.
Speaker0: Und was würdest du denn jetzt Häusern empfehlen, um sich da bei diesen Themen,
Speaker0: denen jetzt gegebenenfalls vielleicht auch im nächsten Jahr oder so eine Prüfung
Speaker0: ansteht, ja prüfungssicher aufzustellen?
Speaker0: Genau, also das eine Thema, gerade im Kreditgeschäft, ist immer das Thema Konsistenz.
Speaker0: Ich habe eben das Thema Risikorelevanzgrenze angesprochen, die muss risikorientiert abgeleitet werden.
Speaker0: Da ist es eben wichtig, dass man auch alles weitere davon ableitet,
Speaker0: dass wenn man Bagatellregelungen trifft, zum Beispiel ein Risikofruherkennungssystem,
Speaker0: dass das auch irgendwas mit der Risikorelevanzgrenze zu tun hat,
Speaker0: weil es ein ähnliches Risiko ist, was hier betrachtet wird.
Speaker0: Insofern muss man alle Prozesse aufeinander abrichten und man muss natürlich
Speaker0: sehr gut schauen, sind die Vorgaben, die wir jetzt da neu haben, alle umgesetzt worden.
Speaker0: Da sollte man auch eben schauen, nicht nur gibt es die Vorgabe in irgendwelchen
Speaker0: Prozessen, sondern wird es auch in den Einzelfällen tatsächlich gehandhabt.
Speaker0: Also das stellen wir gerade im Kreditgeschäft fest, dass es wichtig ist,
Speaker0: dass die Einzelengagements auch das beinhalten, was die Prozessvorgabe letztendlich vorsieht.
Speaker0: Insofern sollte man das auch möglicherweise als Institut intensiv prüfen,
Speaker0: wie es auch umgesetzt wird in der Praxis.
Speaker0: Sehr spannend. Wir haben noch weitere, sag ich mal, Gruselfaktoren dabei.
Speaker0: Jetzt gehen wir mal eher Richtung Gesamtbanksteuerung. Ulf, da die Frage an dich.
Speaker0: Was sind denn da so die Themen, die jetzt aktuell immer häufiger unter die Lupe
Speaker0: genommen werden? Was sind da so häufige Prüfungsfeststellungen?
Speaker1: Ja, überraschenderweise habe ich auch drei Beispiele mitgebracht.
Speaker1: Wir haben ja eine immer wachsende und schon sehr große Feststellungsdatenbank aufgebaut bei uns.
Speaker1: Ich habe jetzt mal drei Feststellungen aus 2024 mitgebracht,
Speaker1: also wirklich ganz aktuelle.
Speaker1: Ich nenne mal so einen Reloaded, einen ganz neuer und einen Klassiker.
Speaker1: Fangen wir mal mit den Reloaded an.
Speaker1: Risikoinventur, hätte man gedacht, ist ja schon seit Jahren mit drin,
Speaker1: wird gerade bei fast jeder Prüfung dort aufgegriffen.
Speaker1: Ich habe jetzt hier gerade vor Augen eine F3-Feststellung von einem Haus.
Speaker1: Warum ist das so? Mit der siebten Novelle und auch dann natürlich der verbindlichen
Speaker1: Umänderung der Risikotragfähigkeit mit den zwei Dimensionen ökonomisch normativ
Speaker1: muss auch die Risikoinventur ökonomisch normativ aufgestellt werden.
Speaker1: Also wirklich eine entsprechende Aufteilung.
Speaker1: Also ich muss sie zweimal durchführen.
Speaker1: Ich muss in beiden Fällen Wesentlichkeitsschwellen definieren und nicht nur
Speaker1: qualitativ, auch quantitativ.
Speaker1: Auch das ist nicht immer dann dort umgesetzt worden.
Speaker1: Und ich muss natürlich auch dafür sorgen, dass alle Risiken enthalten sind.
Speaker1: Hier gab es vor allen Dingen Beispiele im Bereich Immobilienrisiken,
Speaker1: die ja über die Zinsphase sehr stark ausgeweilt worden sind,
Speaker1: dass die nicht angemessen mit drin sind.
Speaker1: Pensionsrisiken und wenn man da mal schaut, was da schlummert,
Speaker1: wurden also zum Teil total vernachlässigt oder als letztes dann auch zu nennen
Speaker1: nochmal einfach auch Ad-Hoc-Kriterien, wann ich sozusagen nochmal unterjährig
Speaker1: eine Risikoinventur durchführen muss.
Speaker1: Also ein eigentlich altes Thema, aber deswegen reloaded, weil es im Moment wirklich
Speaker1: in fast allen Prüfungen halt auftritt.
Speaker1: Ein Thema, glaube ich, wo sich viele gedacht hätten, da haben sie noch Zeit
Speaker1: für, auch mit der siebten Novelle gekommen, ist das Thema ESG.
Speaker1: Auch hier gibt es wirklich schon erste Feststellungen. Ich habe jetzt einen F2 hier vor Augen.
Speaker1: Also noch etwas, ich sage mal, gemäßigter.
Speaker1: Aber da fängt man jetzt auch schon an. Man darf davon ausgehen,
Speaker1: dass diese Feststellung in ein oder zwei Jahren mindestens ein F3 gewesen wäre.
Speaker1: Also da wird auch ein bisschen sozusagen, naja, also die Aufsicht will dann
Speaker1: auch mal eine Duftmarke setzen, ohne sozusagen zu viel, aber man gibt klar den
Speaker1: Weg vor, was man dort erwartet.
Speaker1: Und hier waren es halt zwei Dinge gewesen. Das eine ist wirklich Rechenbarkeit.
Speaker1: Es reicht nicht nur qualitativ, ich muss auch was rechnen.
Speaker1: Und es geht vor allen Dingen halt auch um die Szenarien, wie passt genau sie
Speaker1: auf mein Haus, dann passen auf mein Portfolio, auf mein Geschäftsgebiet.
Speaker1: Und es muss ein angemessener Zeitraum sein.
Speaker1: Also nur zwei, drei, vier Jahre wird auch halt auch bemängelt.
Speaker1: Also auch wenn es noch schwierig ist, wenn es auch keinen Standard gibt,
Speaker1: wenn es noch neu ist, wird es also jetzt schon auch entsprechend mit Feststellungen halt belegt.
Speaker1: Ja, dritter, letzter Punkt, auch ein Klassiker, ich habe jetzt gerade einen
Speaker1: F3 vor Augen, das ist das Thema Validierung,
Speaker1: also wirklich die intensive Beschäftigung mit externen Parametern,
Speaker1: mit vielleicht Verbundparametern, die ich einsetze, mit aber auch den Modellen, die ich einsetze.
Speaker1: In der siebten Novelle wurden auch gerade nochmal die Modelle hochgeworfen.
Speaker1: Also wirklich die Kenntnis, was sind eigentlich die Schwächen meines Modells,
Speaker1: ist natürlich wichtig, wenn ich danach steuere, auch zu wissen,
Speaker1: wo sind Grenzen, auch zu wissen, wie
Speaker1: reagiert das Ganze, auch mit Sensitivitätsanalysen dann dort zu arbeiten.
Speaker1: Und da findet man derzeit auch eigentlich bei fast jeder Prüfung Feststellungen.
Speaker1: Jetzt hat man natürlich auch sehr viele Modelle und auch sehr viele externe Parameter.
Speaker1: Das macht leider auch Arbeit, aber es wird auch wirklich intensiv von der Aufsicht dann dort auch beugt.
Speaker0: Auch an dich die Frage, Ulf, wie kann sich jetzt eine Bank, der,
Speaker0: sag ich mal, eine Prüfung ins Haus steht oder die jetzt feststellt,
Speaker0: oh, bei den Themen sind wir vielleicht doch ein bisschen wackelig unterwegs,
Speaker0: wie könnte sie sich da gut prüfungssicher aufstellen?
Speaker1: Vielleicht greift das Thema auch von Christian, also auch hier natürlich Konsistenz,
Speaker1: dass man natürlich dann wirklich sagt, es muss einheitlich sein,
Speaker1: es muss durchgängig sein im Risikomanagementprozess, wirklich angefangen von
Speaker1: der Risikoinventur über die Quantifizierung bis hin ins Reporting und Stresstesting.
Speaker1: Also auch das wird natürlich angeschaut. Da kann ich aber auch selber natürlich
Speaker1: dann mir ein Bild machen, passt das alles zusammen?
Speaker1: Ich kann mir natürlich selbst die Frage stellen, ist das, was ich da mache,
Speaker1: angemessen für mein Haus, für mein Risiko, für ein Institut meiner Größe und
Speaker1: meinen Geschäftsinhalt?
Speaker1: Klar, wenn ich jetzt nur ganz wenig Anlagegeschäft habe, brauche ich dann nicht
Speaker1: allzu viel im Bereich Marktpass-Risiko machen.
Speaker1: Wenn ich ein großes Handelsbuch habe oder große Volumen auch in Fonds habe,
Speaker1: muss ich mich damit viel intensiver beschäftigen.
Speaker1: Da kann ich selbst natürlich einschätzen, wie angemessen Verfahren sind,
Speaker1: wie angemessen natürlich dann auch die Vorgehensweisen sind und zum Schluss
Speaker1: natürlich auch, und das ist auch immer ganz wichtig, mich auch zu fragen,
Speaker1: sind die richtigen Leute am richtigen Ort?
Speaker1: Ist auch die personelle Ausstattung dort angemessen?
Speaker1: Also da haben wir jetzt schon Feststellungen auch dieses Jahr gesehen.
Speaker1: Also bei einer, die war wirklich sehr heftig. Da wurde also auch die Leitungsfunktion,
Speaker1: Risikokontrollingfunktion in Zweifel gezogen.
Speaker1: Und gleichzeitig wurde auch die personelle Ausstattung halt hinterfragt oder
Speaker1: auch mit einer Feststellung belegt.
Speaker1: Auch da muss ich halt schauen, sind genügend Leute verfügbar für die einzelnen Arbeiten?
Speaker1: Und sind es auch die richtigen Leute? Oder muss ich Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
Speaker1: auch ansetzen? Und auch das kann ich selbst in die Hände nehmen.
Speaker0: Ja, ich glaube, das sind super interessante Einblicke. Ihr habt auch erzählt,
Speaker0: dass es ja Neuerungen gibt, was Sonderprüfungen angeht.
Speaker0: Organisatorischer Natur, vielleicht auch noch weitere Punkte.
Speaker0: Könnt ihr da nochmal drauf eingehen? Also was gibt es an aktuellen Neuerungen bei Sonderprüfungen?
Speaker0: Ja, übernehme ich sehr gerne. Ulf hat ja eben schon gesagt, dass so die Anzahl
Speaker0: und die Feststellungsschwere in den letzten Jahren zugenommen hat.
Speaker0: Hat so ein bisschen auch politische Gründe, weil er nach Greensail,
Speaker0: nach Wirecard entsprechend auch
Speaker0: die Aufsicht reagiert hat, um dort die Institute intensiver zu prüfen.
Speaker0: Das sehen wir jetzt auch in der Struktur der Sonderprüfung, kann man sagen.
Speaker0: Da haben wir eigentlich jetzt vier Themen, die da eine Rolle spielen.
Speaker0: Das erste ist ein sogenanntes Risikotoleranz-Rahmenwerk.
Speaker0: Hier hat die Aufsicht die Institute unterteilt in vier Risikoklassen von 1 bis 4.
Speaker0: In Risikoklassen 1 bis 2 sind die Banken einsortiert, wo eher weniger Auffälligkeiten
Speaker0: da sind, wo auch Richtung Risikotragfähigkeit,
Speaker0: Richtung Eigenkapital keine Auffälligkeiten da sind und erstmal grundsätzlich
Speaker0: eine Prüfung nicht so intensiv erfolgen sollte wie andersrum bei den Instituten
Speaker0: in der Risikoklasse 3 und 4.
Speaker0: Hier ist entsprechend die Risikotoleranz nicht ganz so hoch,
Speaker0: sodass entsprechend die Aufsichtsintensität erhöht wird. Das heißt,
Speaker0: hier grundsätzlich erfolgen,
Speaker0: Intensivere Prüfungen, häufigere Prüfungen und auch fokussiertere Prüfungen.
Speaker0: Gleichzeitig hat die Aufsicht in diesem Jahr, sonst ist es immer so,
Speaker0: die Bundesbank gewesen, die Prüfungen durchgeführt hat.
Speaker0: Inzwischen ist es aber auch so, dass externe Wirtschaftsprüfer beauftragt wurden,
Speaker0: die Prüfungen durchzuführen.
Speaker0: Deshalb kann es gut sein, dass neben der Bundesbank auch Wirtschaftsprüfer eben
Speaker0: zur Prüfung im Rahmen der Sonderprüfung vorbeikommen. Das ist insbesondere bei
Speaker0: den genannten Risikoklassen 1 und 2 der Fall, also bei den nicht auffälligen Instituten.
Speaker0: Ist insoweit ein bisschen eine Blackbox, weil natürlich die Prüfer nicht so
Speaker0: ein einheitliches Vorgehen haben wie die Bundesbank, gleichzeitig aber in der
Speaker0: Vergangenheit, das was jetzt wir zumindest mitbekommen haben.
Speaker0: Nicht so viele Feststellungen getroffen wurden wie von der Bundesbank.
Speaker0: Die Aufsicht hat sich insgesamt auch ein bisschen fokussiert und hat ihre Kompetenzen
Speaker0: gebündelt, insbesondere für spezielle Geschäftsmodelle, also sowas wie Institute
Speaker0: mit Leasing und Factoring-Vorhaben, die Bausparkassen wird separat überprüft bzw.
Speaker0: Über ein Kompetenzzentrum abgedeckt, Autobanken, dort gibt es ein Kompetenzzentrum,
Speaker0: diese haben sich regional verteilt, also das genannte Kompetenzzentrum für Autobanken
Speaker0: ist beispielsweise in München und so ist das über die einzelnen Standorte der Bundesbank verteilt.
Speaker0: Und diese Institute werden dann insbesondere eben direkt von der Bundesbank
Speaker0: geprüft, sodass diese Kompetenzzenten dann auch in Wirkung treten.
Speaker0: Als letztes, als vierten Punkt gibt es noch das Thema Aufsichtsbesuch.
Speaker0: Also neben den genannten Sonderprüfungen gibt es neuerdings auch einen neuen
Speaker0: Mechanismus, den sogenannten Aufsichtsbesuch, wo die Bundesbank eben nicht über
Speaker0: den längeren Zeitraum drei bis vier Wochen intensiv prüft, sondern über zwei bis drei Tage.
Speaker0: Und dort einfach sich den Eindruck gewinnt, gibt es da Auffälligkeiten.
Speaker0: Falls ja, wird eine richtige Sonderprüfung möglicherweise angeordnet.
Speaker0: Falls nein, sind die Prüfverbrauch wieder nach zwei bis drei Tagen weg.
Speaker0: Was erstmal gut klingt, aber natürlich muss man sich auch diesen Aufsichtsbesuch
Speaker0: auch intensiv vorbereiten, sodass man sich als Bank sehr gut darstellen kann.
Speaker0: Ja, was mich jetzt natürlich interessieren würde in dem Kontext,
Speaker0: gerade wenn ich jetzt überlege, es gibt Kompetenzzentren, das heißt,
Speaker0: ja, Kompetenzen werden geclustert, da kann vielleicht nochmal mehr Expertise entwickelt werden.
Speaker0: Hat das eine direkte Auswirkung für Banken aufgrund dieser Neuerung?
Speaker0: Könnt ihr die beobachten?
Speaker0: Das ist jetzt, glaube ich, schon ein bisschen auch angedeutet,
Speaker0: dass härter geprüft wird, dass irgendwie anders vorgegangen wird,
Speaker0: auch gerade aufgrund dieser Neuerung, dieser strukturellen Änderung.
Speaker1: Genau, das können wir feststellen. Ich kann mich noch erinnern,
Speaker1: ich habe mal bei einer Bausparkasse eine Vorbereitung gemacht,
Speaker1: das ist jetzt schon sieben, acht Jahre her und im Nachgang sagten sie uns,
Speaker1: naja, wir mussten denen erstmal erklären, was eigentlich Bausparkeschäft ist,
Speaker1: wie eigentlich deine Bausparkasse funktioniert.
Speaker1: Jetzt kommen natürlich in die einzelnen Spezialinstitute Leute rein,
Speaker1: die kennen das Geschäft, die kennen auch die Systeme, die kennen die Stärken und Schwächen schon.
Speaker1: Das heißt, ich habe natürlich eine ganz andere Ausgangsbasis.
Speaker1: Das gilt aber auch für Spargassen, das gilt auch für Volksbanken.
Speaker1: Das heißt also, die Prüfer sind deutlich besser vorbereitet,
Speaker1: also fachlich sowieso gut und kennen sich dann halt sowohl in Systemen als auch
Speaker1: den einzelnen Verbünden oder den Spezialgeschäften aus.
Speaker1: Und umso mehr muss ich ja mich da auch dann vorbereiten, weil ich halt denen
Speaker1: nicht mehr die Welt erklären muss, sondern ich muss ihnen mein Haus erklären.
Speaker0: Das ist natürlich, ich sag mal, vielleicht der größte Gruselfaktor,
Speaker0: wenn man so will, aus dem Podcast heute. Vielleicht abschließend noch eine Frage.
Speaker0: Ich hatte vorhin kurz erzählt, dass wir bei ZDB ein Kompetenzzentrum zur Sonderprüfung
Speaker0: haben. Da seid ihr beide ja auch dabei.
Speaker0: Was bietet denn ZDB-interessierten Banken zu dem Thema an?
Speaker1: Ich glaube, jetzt wollen wir vielleicht mal ein bisschen entgruseln,
Speaker1: sozusagen, was kann man machen?
Speaker1: Also Christian hat es ja schon erzählt, also wir bereiten sehr viele Häuser
Speaker1: im Jahr immer auf eine Prüfung vor. Da gibt es immer zwei Phasen, je nachdem, wo man ist.
Speaker1: Ideal, man ahnt, dass eine Prüfung kommt, man hat noch Zeit und dann kann man
Speaker1: ganz in Ruhe die Unterlagen sich anschauen, die Prozesse sich anschauen,
Speaker1: kann auch noch Bereinigen durchführen.
Speaker1: Und wir kennen ja jetzt die aktuellen Feststellungen, wissen also A,
Speaker1: natürlich, worauf achtet die Prüfung, können es auch vergleichen und kann dann
Speaker1: entsprechend auch nochmal sich zum Beispiel Einzel-Kritt-Engagements anschauen.
Speaker1: Was wir auch festgestellt hatten, manchmal sehen Arbeitsanweisungen sehr gut aus.
Speaker1: Guckt man in die Akten rein, sehen sie nicht so gut aus, weil man hat die Arbeitsanweisungen
Speaker1: ignoriert oder sehr weit ausgelegt. Das ist sozusagen der Best Case.
Speaker1: Ist das Schreiben da, kann man auch noch vorbereiten. Dann natürlich wird es
Speaker1: ein bisschen hektischer.
Speaker1: Man kann noch ein bisschen was glatt ziehen und Unterlagen noch ein bisschen
Speaker1: aufbereiten, aber weniger.
Speaker1: Da ist der Schwerpunkt in der Interview-Training, denn das ist ja das Format,
Speaker1: mit dem die Aufsicht bei ihren hybriden
Speaker1: Formaten arbeitet, sei es also per WebEx oder sei es auch vor Ort.
Speaker1: Einfach da Sicherheit reinzubringen, wie stellt man Fragen, was will der Aufsicht
Speaker1: wissen, wie reagiere ich, wenn ich was nicht weiß,
Speaker1: wie kann ich in der Gruppe das mal einzuüben und da kriegen wir eigentlich immer
Speaker1: sehr gutes Feedback, dass das extrem hilfreich war und man deutlich beruhigter
Speaker1: dann in die einzelnen Schulungen in die einzelnen Interviews gegangen ist.
Speaker1: Und da war auch genauso die letzte Phase Nachbereitung genauso wichtig wie die
Speaker1: ersten, denn ich muss ja dann innerhalb von einem Jahr in der Regel die Feststellung
Speaker1: abarbeiten, muss das der Aufsicht nachweisen.
Speaker1: Hier gibt es natürlich nochmal einmal um Geschwindigkeit, um Ernsthaftigkeit,
Speaker1: aber auch um Qualitätskontrolle.
Speaker1: Nichts ist schlimmer, als dass ich einen Mangel als behoben melde.
Speaker1: Die Aufsicht kann dann zum Beispiel eine Unterlage einfordern,
Speaker1: sie kann dann auch eine Nachschauprüfung machen und wenn dann natürlich dieser
Speaker1: Mangel nicht boben ist, ist natürlich das ein noch größerer Mangel.
Speaker1: Also insofern auch diese Phase ist natürlich extrem wichtig für die Häuser.
Speaker0: Vielleicht ergänzend noch, es ist aus meiner Sicht immer sehr wichtig,
Speaker0: dass man sich regelmäßig mit den Themen auseinandersetzt.
Speaker0: Also blöd gesagt, nur wenn man letztes Jahr eine Sonderprüfung hat und erstmal
Speaker0: Ruhe vor den Prüfern hat, sollte man das Ganze jetzt nicht schleifen lassen
Speaker0: und sagen, okay, ich warte erstmal die nächsten drei, vier, fünf,
Speaker0: sechs Jahre ab und beschäftige mich dann mit den regulatorischen Themen.
Speaker0: Das ist meistens dann zu spät, weil teilweise sind die Anforderungen ja so,
Speaker0: dass wirklich Prozesse gravierend verändert werden müssen und das dauert dann auch in den Jahren.
Speaker0: Und dann gibt es ja, da haben wir noch gar nicht drüber gesprochen,
Speaker0: natürlich auch noch den Jahresabschlussprüfer, der guckt sich die Dinge natürlich auch an.
Speaker0: Insofern sollte man da auch immer zu jedem Zeitpunkt prüfungsbereit sein.
Speaker0: Interessanterweise hat mir noch nie eine Bank gesagt, jetzt wäre super,
Speaker0: wenn eine Prüfung kommt. Also der Zeitpunkt ist immer schlecht.
Speaker0: Insofern sollte man versuchen, sich
Speaker0: immer einzustellen, dass der Prüfer am nächsten Tag vor der Tür steht.
Speaker0: Also auch nochmal vielen Dank,
Speaker0: dass ihr das Ganze etwas, wie Ulf so schön gesagt hat, entgruselt habt.
Speaker0: Am Ende nochmal der Hinweis, ihr habt ja auch eine ganze Reihe an Banking Hub
Speaker0: Artikeln, die man hier nochmal zur Vertiefung lesen kann und auch noch andere
Speaker0: Podcast-Folgen, die auch auf die Themen abzielen in unserer Historie.
Speaker0: Also schaut da gerne auch mal rein, wenn ihr interessiert seid.
Speaker0: An der Stelle erstmal ganz vielen Dank für das interessante Gespräch und die
Speaker0: spannenden Einblicke, die ihr heute mit uns geteilt habt. Mir hat es sehr viel Spaß gemacht.
Speaker1: Ja, wir danken auch und allen natürlich ein fröhliches Halloween.
Speaker0: Vielen Dank und bis zum nächsten Mal. Ja, wie ihr wisst, freuen wir uns immer
Speaker0: sehr über eure Meinungen zu dem Thema, zum Beispiel per Mail oder Social Media.
Speaker0: Wenn euch die Folge gefallen hat, abonniert gerne den Podcast,
Speaker0: lasst eine gute Bewertung für uns da und empfehlt den Podcast in eurem Netzwerk weiter.
Speaker0: Vielen Dank und bis zum nächsten Mal bei Sound.
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